Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 05-Protokoll_Sonder_03.05.2017.pdf

- S.3

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- 288 -

1.

Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Laut
§ 25 Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der Gemeinderat
die Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen zu beschließen.

Amtsantrag der Mag.-Abt. II, Allgemeine
Bezirks- und Gemeindeverwaltung, vom
25.04.2017:

Beschluss (einstimmig):

Gemäß § 45 Abs. 3 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) findet die Abstimmung über die BürgerInneninitiative
"Verlegung der Bergstation der geplanten
Patscherkofelbahn NEU" am Sonntag, den
11.06.2017, statt.

Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.

Abstimmungsberechtigt sind alle UnionsbürgerInnen, die

2.

GR Mag. Kogler Christian, Geburtstagsglückwünsche
in

in der Stadt Innsbruck ihren Hauptwohnsitz haben,

b)

vom Wahlrecht zum Gemeinderat nicht
ausgeschlossen sind und

c)

spätestens am Tag der Abstimmung
das 16. Lebensjahr vollendet haben.

a

Bgm. Mag. Oppitz-Plörer: GR Mag.
Christian Kogler feiert heute Geburtstag und
ich darf dazu recht herzlich gratulieren. (Beifall von allen Seiten)
3.

a)

MagIbk/3517/WA-BI/2
Abstimmung über die BürgerInneninitiative "Verlegung der Bergstation der geplanten Patscherkofelbahn NEU"
Genehmigung eines Nachtragkreditansuchens zum ordentlichen
Haushalt 2017 für die Durchführung der Abstimmung über die
BürgerInneninitiative

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Einen schönen guten Morgen und Vormittag! Ich darf
ganz herzlich die GemeinderätInnen, die
VertreterInnen der Medien sowie die ZuhörerInnen begrüßen. Ein herzliches Willkommen auch von Seiten der Patscherkofelbahnen bzw. unserer BeraterInnen und
Fachleute Geschäftsführer DI Baltes sowie
DI Felder, Mag. Egger und RA MMag.
Dr. Wallnöfer.
Heute geht es um die Abstimmung über die
BürgerInneninitiative zur Verlegung der
Bergstation am Patscherkofel. Den entsprechenden Antrag für die Bedeckung haben
wir im Ausschuss für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen gefasst. Das Nachtragskreditansuchen sollte aufliegen. Es war
die Grundlage für die Beratungen im Ausschuss gewesen.
Ich verlese den Amtsantrag vom
25.04.2017:
Sonder-GR-Sitzung 03.05.2017

Das Vorliegen der Voraussetzungen nach
lit. a) und b) wird nach dem Stichtag beurteilt. Als Stichtag gilt Freitag, der
05.05.2017.
Nun verlese ich den Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen vom 03.05.2017,
einen Nachtragskredit in Höhe von
€ 250.000,-- zu genehmigen.
GR Federspiel: Zur Geschäftsordnung: Ich
kenne den genannten Beschluss des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und
Beteiligungen nicht. Wo liegt dieser auf, bitte?
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Unterlagen
zur Verfügung gestellt werden.
GR Federspiel: Ich möchte jetzt wissen,
was im Ausschuss beschlossen wurde.
Dann sage ich dazu, dass ich einen Abänderungsantrag habe, der gleich deponiert
werden sollte.
Finanzdirektor Dr. Pühringer: Auch von
mir einen guten Morgen. Das Nachtragskreditansuchen der Mag.-Abt. II, Allgemeine
Bezirks- und Gemeindeverwaltung, über
€ 250.000,--, für die Abwicklung der Volksbefragung, wurde einstimmig angenommen.
GR Federspiel, möchtest Du noch genauere
Details haben?
GR Federspiel: Ich habe gerade den Beschluss in die Hände bekommen. Es gibt
auch noch gute BeamtInnen.