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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf

- S.43

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- 428 -

er von bezahlbarem und leistbarem Wohnraum spricht.
Mich wundert das, denn dann war die Gegenstimme also nur auf den Standort bezogen in dem Fall, oder war es generell der
leistbare Wohnraum in Igls? Das ist nur eine
Frage von mir - denn bei diesem Objekt ist
er dagegen und bei anderen Projekten wäre
dann der bezahlbare und leistbare Wohnraum so wichtig. Das ist jetzt irgendwie eine
kuriose Kombination.
GR Mayer: Ich möchte kurz darauf antworten und habe mir schon gedacht, dass diese
Frage kommt. Nein, war es natürlich nicht.
Während der ganzen Diskussion ist untergegangen und wurde von Bgm.-Stellv. Gruber falsch wiedergegeben, dass wir nicht für
den Bau von mehr leistbarem Wohnraum
gewesen wären, sondern für Hausaufgaben, wie z. B. Leerstände erheben.
Es gibt ganz viele Wohnungen in der Stadt
Innsbruck, die leer stehen. Vielleicht ist das
unwichtig, aber das sind tausende Wohnungen. Keine/r weiß das, weil es nicht erhoben
wurde. Deswegen sind wir dagegen. Nicht
wegen dem Standort, da ich kein Igler bin.
GR Onay: Da von Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer in den Raum gestellt wurde, dass
hier alternative Fakten vorgelegt werden,
möchte ich konkretisieren. Gemäß
§ 2 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung
- diese betrifft Dienstwohnungen, die dem
Richtwertgesetz unterliegen - unterliegen
diese Wohnungen dem Richtwertmietzins.
Dieser Richtwertmietzins liegt aktuell bei
€ 7,09.
Wir brauchen hier gar nicht lange zu politisieren, das sind Fakten.
(GR Mag. Krackl: Dann informiere Dich bitte
einmal!)
Wenn gesagt wird, dass das Alternativfakten sind, dann möchte ich bitte eine andere
Gesetzeslage sehen. Das ist die Gesetzeslage.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin Heisz; gegen FPÖ, ÖVP, FRITZ,
GERECHT, TSB, ALI, StRin Mag.a Mayr und
GR Mag. Kuprian; 19 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.05.2019 (Seite 424) wird angenommen.
GR-Sitzung 29.05.2019

23.

Maglbk/22943/SP-BB-IN/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. IN-B38, Innenstadt, Bereich Blasius-HueberStraße 4 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN-B17 und
Nr. IN-B17/1), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme liegt dem Akt im Original
bei.
Alle in dieser Stellungnahme angeführten
Anliegen betreffen Inhalte des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F26, auf dessen Beschluss verwiesen wird. Die Inhalte des Bebauungsplanes sind nicht betroffen.
Die privatrechtlichen Vereinbarungen zur
Absicherung des Projektes liegen in ausreichend abgesicherter Form vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR
Mag. Anzengruber, Bsc und GR Kunst,
2 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin Heisz; gegen FPÖ, ÖVP, FRITZ,
GERECHT, TSB, ALI, StRin Mag.a Mayr und
GR Mag. Kuprian; 19 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.05.2019:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. IN-B38, Innenstadt, Bereich Blasius-Hueber-Straße 4 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN-B17 und
Nr. IN-B17/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Bgm. Willi unterbricht um 18:05 Uhr die Sitzung und setzt die Beratungen um
18:35 Uhr nach Feststellung der Beschlussfähigkeit wieder fort.