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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf

- S.111

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Diese Ausgabe – 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf
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Vorgezogene Einzelverbauungen in diesem Bereich würden langfristige
Entwicklungsmöglichkeiten möglicherweise beeinträchtigen oder verunmöglichen. Dazu zählt unter anderem die Anforderung an eine qualitätsvolle Einbindung von Erholungswegen und -flächen;
Anriss einer neuen Siedlungserweiterungsfläche östlich des Gletscherblickwegs (inselhafte Fläche), dadurch Überschreitung eines bislang klaren Ortsrandes entlang Gletscherblickweg und Patscher Straße;
Neuorganisation der verkehrlichen Erschließung im Kreuzungsbereich
Gletscherblickweg/Patscher Straße mit eventuell notwendiger Verlegung
der erst kürzlich errichteten Bushaltestelle und Erweiterung Gletscherblickweg selbst.

Frage 18:

Wie begründet sich die im Hinblick auf den Bereich Gletscherblickweg getätigte
Bewertung: "Die Schaffung eines neuen attraktiven und für sich selbst wirkenden
Siedlungsrandes ist eine größere Herausforderung"?

Antwort:

Die Aussage begründet sich in dem bereits erwähnten Anriss einer neuen
Siedlungserweiterungsfläche, welche den bisher klaren Ortsrand von Igls im
Bereich Patscherstraße/Gletscherblickweg überschreiten würde. Ergänzend
siehe Antwort zu Frage 17.

Frage 19:

Warum wurden für das Vorhaben, im Bereich Vill/Igls sozialen Wohnbau zu errichten, nicht das Areal am nördlichen Burgweg in Vill (Grundstücke 93 sowie 95 bis
97 KG Vill im Gesamtausmaß von 6.310 m2, erweiterbar um Flächen auf Grundstück 90, direkt anschließend an Bestandsbebauung, derzeit Privateigentum), welches von der lgler Straße aus leicht erschlossen werden könnte, oder das mit
deutlich mehr Wohnungen zu bebauende Grundstück 1326 KG Wilten am Viller
Berg (25.465 m2, derzeit Privateigentum) in Betracht gezogen?

Antwort:

Die Flächen wurden intensiv im Vorfeld des ÖROKO 2.0 hinsichtlich möglicher Entwicklungspotentiale geprüft, sind aber für eine Baulanderweiterung
Wohnen unter anderem aufgrund der Insellage raumordnungsfachlich und
-rechtlich nicht geeignet. In den genannten Bereichen wurden zum 1. Entwurf ÖROKO 2.0 zudem Stellungnahmen bzw. Ansuchen um Baulanderweiterung behandelt, die am 25.07.2018 vom Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte einstimmig abgelehnt wurden.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung

Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
Seite 7 von 7

21 h

10 min