Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf
- S.123
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(zu Punkt 29.7)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 15.05.2019
"Kunstobjekt "Grüß Göttin", Aufstellung"; Zahl GfGR/92/2019;
ANFRAGE von GR Depaoli (GERECHT) vom 25.04.2019;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 25.04.2019 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Die Schrifttafel mit dem maschinell gefertigten Schriftzug "GRÜSS GÖTTIN" soll laut Medienberichten beim Kreisverkehr Innsbruck Mitte aufgestellt werden. Für die Aufstellung der Schrifttafel, welche sich vermeintlich im Eigentum von Ursula Beiler befindet, ist daher einzig und allein
aus der Sicht des Gerechten Innsbruck die Eigentümerin verantwortlich, ebenso wie sie die Kosten für die Aufstellung der Schrifttafel zu tragen hat. Im Falle von Vandalismus hat aus Sicht des
Gerechten Innsbruck auch die Eigentümerin der Schrifttafel für die Kosten aufzukommen etc.
Letztendlich stellt sich die Frage, ob die Aufstellung der Schrifttafel mit provokativen Schriftzug
"GRÜSS GÖTTIN" eine Ablenkung der VerkehrsteilnehmerInnen darstellt und somit eventuell
sogar ein Verkehrssicherheitsrisiko darstellen könnte!
Frage 1:
Ist es richtig, dass Ursula Beiler die Eigentümerin der Schrifttafel "GRÜSS GÖTTIN" ist?
Antwort:
ja
Frage 2:
Wenn ja, warum und seit wann hat die Stadt Innsbruck diese Schrifttafel für Ursula
Beiler eingelagert?
Antwort:
Seit dem Abbau in Kufstein im Jahr 2016.
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