Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 06_Protokoll_14.06.2018_gsw.pdf
- S.109
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Landtagssitzungen oder auch Nationalratssitzungen werden teilweise seit mehr als einem Jahrzehnt live im Internet übertragen.
Es ist also für die Landeshauptstadt Innsbruck höchste Zeit, diese politische Lücke
für die InnsbruckerInnen zu schließen und
ihnen auch die Möglichkeit zur Verfolgung
ihrer Gemeindepolitik zur Verfügung zu stellen.
Zahlreiche interessierte BürgerInnen können aus verschiedenen Gründen nicht an
der Sitzung teilnehmen, andere interessieren sich individuell für spezielle Tagesordnungspunkte. Manche wollen live oder zu
einem für sie passenden Zeitpunkt streamen. Den BürgerInnen das zu ermöglichen,
entspricht einer modernen Lebensrealität.
Als Innsbrucker Stadtpolitik können wir damit den BürgerInnen ein lebensnahes Angebot machen, für mehr Transparenz sorgen und das politische Interesse der InnsbruckerInnen wieder breiter aufwecken.
32.5
GfGR/54/2018
Stadt Innsbruck, Abänderung der
"Allgemeine Richtlinien für die
städtischen Pflichtschulen" betreffend die Hausschlüsselverwendung (GRin Mag.a KlinglerNewesely)
GRin Mag.a Klingler-Newesely: Vom Amt
für Schule und Bildung wurden "Allgemeine
Richtlinien für die städtischen Pflichtschulen" erlassen, welche den Punkt 8. "Regelungen über die Ausfolgung von Hausschlüsseln an Lehrpersonen" enthalten.
Unter anderem ist in diesem Punkt 8. vorgesehen, dass die Schulgebäude grundsätzlich nur in der Zeit von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr und in
Ausnahmefällen am Wochenende von
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu betreten sind.
Dementsprechend sind die Schlüssel-Chips,
die den LehrerInnen überlassen werden, so
programmiert, dass diese am Wochenende
keinen Zutritt zu den Schulgebäuden erlauben.
Dies führt in der Praxis zu erheblichen Problemen, zumal es zahlreiche LehrerInnen
gibt, welche Korrektur- oder Vorbereitungsarbeiten am Wochenende in der Schule
durchführen wollen oder, durch persönliche
GR-Sitzung 14.06.2018
Lebensumstände bedingt, müssen, dort
aber vor verschlossenen Türen stehen oder
den "Ausnahmefall" gegenüber Schulwart
oder Amt aufwändig begründen müssen. Ich
stelle daher folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen, dass
Punkt 8. der "Allgemeine Richtlinien für die
städtischen Pflichtschulen" dahingehend
abgeändert wird, dass die Wortfolge "in
Ausnahmefällen" in Punkt 8.1 entfällt.
Mag.a Klingler-Newesely, eigenhändig
Es ist zunächst auf die Bestimmung des
§ 74 Tiroler SchOG zu verweisen, wonach
Schulgebäude grundsätzlich nur für Schulzwecke sowie für Zwecke der Erwachsenenbildung und der außerschulischen Jugenderziehung verwendet werden dürfen.
Diese Verwendungsbestimmung gilt an 365
Tagen im Jahr rund um die Uhr.
Andererseits besteht für LehrerInnen keinerlei dienstliche Verpflichtung, dass sie ihre
privaten Wohnräume für die Erfüllung ihrer
Dienstverrichtungen (Vorbereitung, Korrekturen) heranziehen müssen.
Es ist daher geboten und zweckmäßig,
wenn den LehrerInnen auch an Wochenenden von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr ein ungehinderter und einfacher Zutritt zu den
Schulgebäuden ermöglicht wird.
32.6
GfGR/55/2018
CarSharing-Modelle, Befreiung
von der Parkgebühr in Kurzparkzonen (GRin Mag.a Seidl)
GRin Mag.a Seidl: Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
-
PKW von CarSharing-Modellen, unabhängig der Antriebsart, werden von den
Parkgebühren in der Stadt befreit.
Bedeckung: Ausgaben werden durch Mehreinnahmen bei Aufhebung "Gratisparken für
Autos mit grünem Kennzeichen" ausgeglichen.
Mag.a Seidl, eigenhändig