Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 06_Protokoll_14.06.2018_gsw.pdf

- S.111

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- 323 -

Mit einer verbesserten Kommunikation in
den Bus- und Bahnlinien über Ansagen
welche zu den Haltestellen die Umstiegsmöglichkeiten nennen, sowie informative
Aushänge an den Haltestellen selbst und in
den Verkehrsmitteln, welche ebenfalls die
Umstiegsmöglichkeiten kommunizieren
(Beispiel Wien oder München), würden wir
die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln vielen "MobilitätsteilnehmerInnen" oft
erleichtern.

3.

32.8

Grégoire, Dengg, Denz, Federspiel, Kunst,
Kurz, Lassenberger und Schmidt, alle eigenhändig

GfGR/57/2018
Stadt Innsbruck, Verbot von
Laubbläsern und -saugern
(GRin Grégoire)

GRin Grégoire: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.

2.

Der Einsatz sogenannter Laubbläser
und Laubsauger wird auf dem Territorium der Landeshauptstadt Innsbruck
hinsichtlich der Pflege stadteigener
bzw. von der Stadt Innsbruck betreuter
Verkehrs- und Grünflächen verboten,
unabhängig davon, ob die betreffenden
Tätigkeiten durch Bedienstete des
Stadtmagistrats oder andere Personen
vollzogen werden.
Herr Bürgermeister wird beauftragt, die
städtischen GesellschaftsvertreterInnen
bzw. AufsichtsrätInnen in Unternehmen
bzw. Organisationen, an denen die
Stadt Innsbruck zu mindestens 50 %
beteiligt ist, anzuweisen, dafür zu sorgen, dass der Einsatz sogenannter
Laubbläser und Laubsauger auf dem
Territorium der Landeshauptstadt Innsbruck hinsichtlich der Pflege von Verkehrs- und Grünflächen im Eigentum
der jeweiligen Unternehmen bzw. Organisationen künftig unterbleibt, unabhängig davon, ob die betreffenden Tätigkeiten durch Bedienstete des Stadtmagistrats, Bedienstete von Unternehmen mit städtischer Beteiligung oder
andere Personen vollzogen werden.
Dies betrifft insbesondere Wohnanlagen.

GR-Sitzung 14.06.2018

Die zuständigen Dienststellen des
Stadtmagistrats werden beauftragt, die
rechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich
eines völligen Verbots des Einsatzes
der in den Punkten 1. und 2. genannten
Geräte auf dem Territorium der Landeshauptstadt Innsbruck zu prüfen und
dem Gemeinderat einen Bericht darüber sowie gegebenenfalls den Entwurf
einer diesbezüglichen städtischen Verordnung bis zum 15.08.2018 zu übermitteln.

Wie in den vergangenen Jahren vielfach
festgestellt wurde, ist der Einsatz von sogenannten Laubbläsern/Laubsaugern sowohl
hinsichtlich der Immissionen (Lärm, Feinstaub, bei Geräten mit Verbrennungsmotoren auch Schadstoffausstoß) als auch im
Hinblick auf die Bodengüte (Vernichtung
von Kleinlebewesen) schädlich.
Unter anderem berichtet das Portal "Kommunalwirtschaft.eu", am 27.10.2017 unter
dem Titel "Lästiger Lärm durch Laubbläser
und Laubsauger" wie folgt:
"Auf Straßen und Wegen stellt Laub bei Regen und Nässe eine Unfallgefahr dar. Bei
der Beseitigung von Laub greifen viele
Städte und Gemeinden zu motorgetriebenen Laubbläsern oder Laubsaugern. (...)
Der Einsatz von Laubbläsern oder Laubsaugern führt aber häufig zu Diskussionen,
denn viele dieser Geräte verursachen Lärm
und Emissionen durch die Verbrennungsmotoren. Laubbläser mit Verbrennungsmotor erzeugen in drei Meter Entfernung einen
Schalldruckpegel von rund 91 Dezibel (dB).
Das ist in etwa so laut wie ein Presslufthammer.
Dabei gilt nach Meinung von Experten eine
Dauerbelastung ab 80 dB als schädigend
für das menschliche Ohr. Deshalb wundert
es nicht, dass der Lärm von Laubbläsern
und Laubsaugern mit klassischen BenzinVerbrennungsmotoren häufig als besonders
belästigend empfunden wird. (...)