Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 06_Protokoll_14.06.2018_gsw.pdf
- S.115
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- würde die Senkung der Hundesteuer eine
erste, wenn auch geringe Entlastung der
InnsbruckerInnen bedeuten, aber symbolisch dafür stehen, dass alle Fraktionen im
Innsbrucker Gemeinderat, als auch die
neue Innsbrucker Stadtregierung gewillt
sind, ihre Wahlversprechen 2018 einzuhalten, nämlich die InnsbruckerInnen zu entlasten.
Die Senkung der Hundesteuer für steuerpflichtige bzw. abgabenpflichtige Hunde wäre ein erster Schritt. Im Gegenzug dazu
könnte man die HundebesitzerInnen dazu
motivieren, den ersparten Differenzbetrag in
der Höhe von fast € 50,-- oder zumindest
einen Teil davon, an das Tierheim etc. zu
spenden, welcher wieder den Innsbrucker
SteuerzahlerInnen zu Gute kommen würde.
32.11 GfGR/60/2018
Stadtmagistrat Innsbruck, Reduktion der Wochenarbeitszeit für
MitarbeiterInnen (GR Depaoli)
GR Depaoli: Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck möge
beschließen, dass die Normalarbeitszeit für
alle vollzeitbeschäftigten MitarbeiterInnen
der Stadt Innsbruck von derzeit 40 Stunden
pro Woche auf eine Normalarbeitszeit im
Ausmaß von 38,5 Stunden pro Woche verkürzt wird.
GR Depaoli, eigenhändig
Im Gegensatz zur Privatwirtschaft, in welcher in vielen Branchen eine Normalarbeitszeit im Ausmaß von 38,5 Stunden eine
Selbstverständlichkeit ist, gilt für vollzeitbeschäftigte MitarbeiterInnen der Stadt Innsbruck immer noch die 40 Stunden-Woche.
Dies stellt unzweifelhaft eine Diskriminierung bzw. Ungerechtigkeit gegenüber vielen
ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft
dar, welche es im Interesse der Stadt Innsbruck, als Arbeitgeberin mit sozialer Vorbildwirkung, zu beseitigen gilt.
GR-Sitzung 14.06.2018
Gerade die Stadt Innsbruck, welche sich
immer wieder betont als familienfreundliche
Arbeitgeberin darstellt ("Innsbruck informiert" vom 16.06.2014) sollte daran Interesse haben, dass auch die Arbeitszeit der
vollzeitbeschäftigten MitarbeiterInnen dementsprechend familienfreundlich gestaltet,
und auf 38,5 Stunden pro Woche verkürzt
wird.
Ebenso sollte es im Interesse der Stadt
Innsbruck liegen die Zufriedenheit der MitarbeiterInnen zu erhöhen, welche durch eine Verkürzung der Arbeitszeit garantiert erzielt werden kann. Zitat der ehemaligen
Bürgermeisterin, Personalreferentin und jetzigen 1. Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer:
"Als Personalreferentin ist es mir ein zentrales Anliegen, die Zufriedenheit weiter zu erhöhen." Innsbruck informiert" vom
16.06.2014 ("Die Stadt Innsbruck als Arbeitgeber")
In Erinnerung wird gerufen, dass die Verkürzung der Arbeitszeit auf 38,5 Stunden
pro Woche für vollzeitbeschäftigte MitarbeiterInnen der Stadt Innsbruck unter AltBürgermeister Dr. Niescher (ÖVP) nur deshalb abgelehnt wurde, weil der Josefitag
(19. März) für städtische Bedienstete frei
sei.
Trotz der ersatzlosen Streichung des arbeitsfreien Josefitages durch AltBürgermeister DDr. van Staa, Für Innsbruck
(FI) einige Jahre später, wurde die Arbeitszeit der vollzeitbeschäftigten MitarbeiterInnen der Stadt Innsbruck bis heute nicht verkürzt, obwohl die Stadt Innsbruck (Iaut eigenen Aussagen von Mitgliedern der jetzigen Stadtregierung) unter anderem finanziell sehr gut dasteht.
Eine Verkürzung der Arbeitszeit sollte daher, wenn man den Aussagen von einzelnen Mitgliedern der derzeitigen Stadtregierung in Bezug auf die Finanzen der Stadt
Innsbruck vertrauen darf, möglich und finanzierbar sein. Ebenso sollte eine Verkürzung der Normalarbeitszeit für vollzeitbeschäftigte MitarbeiterInnen auf 38,5 Stunden pro Woche durch Überarbeitung von
Dienstplänen, der Logistik etc., welche es
individuell zu prüfen gilt, möglich sein.