Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 01-Protokoll_25.01.2018.pdf
- S.20
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12.
Vorkaufsrecht für die Agrargemeinschaft Waldinteressentschaft Igls ein.
Das Vorkaufsrecht wird grundbücherlich sichergestellt.
Gemeinderätliche Ausschüsse,
Nominierungen seitens der
Innsbrucker Volkspartei (ÖVP)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest das
Schreiben der Innsbrucker Volkspartei
(ÖVP) vom 25.01.2018:
"Gemäß § 90 Innsbrucker Wahlordnung
(IWO) macht die Gemeinderatspartei "Team
Dr. Platzgummer Gruber - Innsbrucker
Volkspartei (ÖVP)" für die weiteren ihr zustehenden Stellen im Kontrollausschuss folgende Mitglieder des Gemeinderates namhaft:
3.
15.
13.
I-RA 1306/2012
Stadt Innsbruck - Tiroler Gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungs GesmbH (TIGEWOSI), Baurecht in KG Hötting
Der Antrag des Stadtsenates vom
10.01.2018 wird in der nicht öffentlichen Sitzung referiert.
14.
I-RA 1/2018
Gemeinnützige Hauptgenossenschaft des Siedlerbundes reg.
GenmbH, Wohnanlage Am Bichl 2
bis 10, Vorkaufsrecht der Stadt
Innsbruck
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 10.01.2018:
1.
2.
Die Stadt Innsbruck als Vorkaufsberechtigte des Grundstückes 766/41 in
EZ 702 KG Igls, welches im bücherlichen Miteigentum der Gemeinnützigen
Hauptgenossenschaft des Siedlerbundes reg. GenmbH, FN 42520f, steht,
stimmt dem Verkauf der Wohnungseigentumseinheiten G3 und G4 an die
bisherigen Mieter """"""""""""""""""""""""""""""
""""""""""""""""""""""" """"""""" """""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""" zu.
Die Käufer räumen der Stadt Innsbruck
ob ihren jeweiligen Miteigentumsanteilen an der Liegenschaft EZ 702 KG Igls
wieder ein Vorkaufsrecht für alle Veräußerungsarten, im Rang nach dem
GR-Sitzung 25.01.2018
I-RA 522/2013
Stadt Innsbruck - Lerch Seeperle
KG, Pachtvertrag Minigolfanlage
Baggersee
Mitglied: GR Haager
Ersatzmitglied: GRin Dengg"
Sämtliche mit der grundbücherlichen
Durchführung des abzuschließenden
Kaufvertrages verbundenen Kosten,
Gebühren und Steuern tragen die Käufer.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich referiere
den Antrag des Stadtsenates vom
10.01.2018:
1.
Die Stadt Innsbruck und die Lerch
Seeperle KG, FN 416504g, ändern den
aufrechten Pachtvertrag vom
22.03.1993, Zahl IV 5949/1991, einvernehmlich dahingehend ab, dass der
bisher unbefristete Pachtvertrag (mit
30-jährigem Kündigungsverzicht der
Stadt Innsbruck) einvernehmlich befristet wird bis 31.12.2023. Zu diesem
Zweck werden ein Räumungsvergleich
und eine Zusatzvereinbarung zum
Pachtvertrag mit der Lerch Seeperle
KG bzw. im Falle eines Pächterwechsels mit """"""""""""""""""" """"""""""""""" mit den nachstehenden Konditionen abgeschlossen:
a) Die Stadt Innsbruck bezahlt dem
Pächter einen Pauschalbetrag für
die Ablöse des Bestandrechtes und
als Ausgleich für Ablösezahlungen
in Höhe von """"""""""""""""""""""""""""""" brutto für
netto.
b) Dieser einmalige Pauschalbetrag ist
in zwei Raten zu bezahlen:
Die erste Hälfte in Höhe von
"""""""""""""""""""""""""""" ist binnen eines Monats nach beidseitiger Unterfertigung der Zusatzvereinbarung zum
Pachtvertrag, mit der die Befristung
und Abschlagszahlung geregelt
wird, sowie rechtsgültigem Abschluss eines Räumungsvergleiches zur Zahlung an den Pächter
fällig.