Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 01-Protokoll_25.01.2018.pdf
- S.21
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Die zweite Rate in Höhe von
"""""""""""""""""""""""""" ist binnen eines Monats
nach Vertragsablauf und ordnungsgemäßer Rückstellung der vertragsgegenständlichen Liegenschaft
an die Stadt Innsbruck zur Zahlung
an den Pächter fällig.
c) Mit Bezahlung dieses einmaligen
Pauschalbetrages sind sämtliche
wie immer Bezug habenden Rechte
und Forderungen aus dem Pachtvertrag vom 22.03.1993,
Zahl IV 5949/1991, einschließlich
einer Ablöse für die Bahnenanlage,
endgültig beglichen.
d) Die Stadt Innsbruck erteilt ihre ausdrückliche Zustimmung, dass
""""""""""""""""" """""""""""""" ab dem Zeitpunkt der
allseitigen Unterfertigung der gegenständlichen Zusatzvereinbarung
zum Pachtvertrag vom 22.03.1993
wiederum als alleiniger Pächter auf
Pächterseite in den Vertrag eintritt
und sämtliche Rechte und Pflichten
aus diesem Vertragsverhältnis auf
ihn als Pächter übergehen.
e) Sämtliche Kosten, öffentlichen Gebühren und Abgaben, die im Zusammenhang mit dieser Zusatzvereinbarung zum Pachtvertrag anfallen, trägt ausschließlich der Pächter.
f)
Die Stadt Innsbruck erteilt keine
Zustimmung zur Errichtung eines
neuen Betriebs- und Buffetgebäudes auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück.
g) Mit der vertraglichen Abwicklung
wird die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, beauftragt und
ermächtigt.
Wir haben lange über diesen Akt beraten.
Meiner Meinung haben wir jetzt eine gute
Lösung gefunden.
GRin Mag.a Schwarzl: Wir sehen das gute
Ende ein wenig anders. Es ist für mich nicht
nachvollziehbar, wie eine Mehrheit im
Stadtsenat diesen Beschluss fassen konnte.
Wir zahlen einen Betrag in Höhe von
€ 250.000,--, dass ein Pachtvertrag aus
dem Jahr 1993 mit 30-jährigem KündiGR-Sitzung 25.01.2018
gungsverzicht, also bis 2023, jetzt befristet
wird.
Ich kann nicht ergründen, welche Gedanken
hinter dem Beschluss stehen. Im Fazit heißt
das, dass wir € 250.000,-- für eine Fläche
zahlen, die ab dem Jahr 2023 ohnehin an
uns zurückfällt.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das stimmt
nicht, das ist eine falsche Annahme.)
Zudem möchte ich auch noch anführen,
dass es zu diesem Akt durchaus zwei Beschlussvorschläge gab. Jenen, der heute
vorliegt, aber auch eine Vorlage der Mag.Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, dass
die Stadt diesem Ansinnen nicht folgt. Es
wird zur Kenntnis genommen, dass die
Stadt Innsbruck derzeit in Bezug auf das
Pachtverhältnis keinen Handlungsbedarf
hat.
Von der Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, liegt auch eine ausführliche Begründung vor, die eigentlich unsere Haltung,
keine € 250.000,-- Ablöse zu zahlen, stark
bestätigt. Wir haben daher diesem Akt im
Stadtsenat nicht zugestimmt und tun dies
auch heute nicht.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Interessant
ist, dass ein Mitglied der Innsbrucker Grünen einem viel höheren Betrag zugestimmt
hätte. Daher ist das Gesamte zu sehen.
Sie alle kennen die Überlegungen rund um
den Baggersee. Die neue Gastronomie läuft
hervorragend. Manche Fraktionen nutzen
das Restaurant sogar für die Präsentation
ihrer Listen. Das ist durchaus positiv zu sehen.
Wir erhalten dafür eine funktionierende - eine von zwei in Tirol - Minigolfanlage, die für
Wettbewerbe und Meisterschaften herangezogen werden kann. Im Jahr 2023 würde
der erwähnte Vertrag automatisch enden.
Es gibt massive Rechtsunsicherheiten. Ich
würde mir wünschen, dass jene Mitglieder
der Innsbrucker Grünen, die in der Stadtregierung vertreten sind, dem Klub erläutern
würden, was unser Rechtsberater Rechtsanwalt Dr. Tschütscher, der ein Mietrechtsexperte ist, erläutert hat.
Es besteht durchaus die Gefahr, dass es zu
einem unbefristeten Vertrag kommt. Weiters
könnte auch noch investiert werden und wir
müssten einen Rückkauf abwickeln. Das