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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 06-2023-06-15-GR-Protokoll.pdf

- S.27

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die Einführung dieser zehnprozentigen Gebühr nachvollziehen könnte, nämlich Konzerne in der Stadt Innsbruck, die auf "TakeAway-Konzepte" spezialisiert sind. Sie verursachen mehr Müll! Das kann ich nachvollziehen.
Jetzt haben wir einen Bürgermeister der
GRÜNEN, aber auch früher hat man immer
geschimpft, dass Gastronomen so gut verdienen würden! E wurde stets gesagt, dass
es ihnen viel zu gut geht! Keiner betont,
dass diese Menschen rund um die Uhr arbeiten müssen! Wenn andere frei haben, arbeiten sie! Ich lasse nicht zu, dass über die
Gastronomie ständig hergezogen wird!
(Bgm. Willi: Das habe ich doch niemals behauptet!)
Nein, aber Du hast gesagt, dass Gastgärten
überquellen und so voll sind. Gott sei Dank
sind sie das! Immerhin bezahlen Gastronomen Kommunalsteuer! Wie wir gesehen haben, wachsen die Einnahmen durch die
Kommunalsteuer! Dadurch kann sich die
Stadt die Fehler, die Du in den letzten fünf
Jahren praktiziert hast, leisten! (Beifall)
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
GR Depaoli: Herr Bürgermeister hat gesagt, dass der öffentliche Grund vermarktet
werden muss. Das ist vollkommen richtig.
Er wird vermarktet, indem ich für das halbstündige Parken meines Autos einen Euro
bezahlen muss. Er wird vermarktet, dass für
das Errichten eines Gastgartens sehr viel zu
bezahlen ist!
Es gibt aber einen Bereich, bei dem der öffentliche Grund überhaupt nicht vermarktet
wird! Für Fahrradständer und das Stadtrad
wird nichts bezahlt. Die Radständer für
Stadträder werden von der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
(IVB) auf öffentlichen Plätzen nach ihrem
Belieben montiert. Die IVB bezahlt der Stadt
Innsbruck keinen Euro dafür!
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Wir stimmen
zuerst darüber ab, ob der Akt erneut dem
Stadtsenat zugewiesen werden soll.
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ und
NEOS, 6 Stimmen):
Der von GRin Heisz gestellte Antrag
(Seite 660), den Akt dem Stadtsenat erneut
GR-Sitzung 15.06.2023

zur Vorberatung zuzuweisen wird abgelehnt.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
12.04.2023 (Seite 660) wird angenommen.
15.

Maglbk/42022/LA-LSA/1/SCW
Stadt Innsbruck - Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG, Dienstbarkeitsvertrag (nachträgliche
Kenntnisnahme)

Beschluss (einstimmig):
Beschluss des Stadtsenates vom
07.06.2023:
1.

Die Stadt Innsbruck als grundbücherliche Eigentümerin des Grundstückes
1757 (Karmelitergasse) und Grundstückes 1852 (Südbahnstraße), vorgetragen in EZ 634 KG 81136 Wilten (öffentliches Gut) und Verwalterin des öffentlichen Gutes im Sinne des § 5 Tiroler
Straßengesetzes räumt gemäß vorliegendem Dienstbarkeitsvertrag
(Anlage . /1) für sich und ihre Rechtsnachfolger im Eigentum an diesen
Grundstücken der Innsbrucker Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) für diese und ihre Rechtsnachfolger im Eigentum des Grundstückes 517
in EZ 233 KG Wilten die Dienstbarkeiten
a) der Errichtung und Erhaltung von
Regenwassersammelleitungen zu
den Verteilerschächten auf Grundstück 1757 und Grundstück 1852
KG Wilten samt Ableitung der Oberflächenwasser auf diese Grundstücke
b) der Unterbauung der Grundstücke
1757 und 1852 KG 81136 Wilten
mit einem Fundament
c) der Überbauung der Grundstücke
1757 und 1852 KG Wilten mit einem auskragenden Bauteil im Ausmaß von 61,27 m2.
d) der Nutzung der Grundstücke 1757
und 1852 KG Wilten unterhalb des