Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 01-Protokoll_25.01.2018.pdf
- S.23
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lage errichtet haben. Daher sollte nicht parallel - dieses Recht würde bestehen - wieder eine Infrastruktur errichtet werden, die
wir dann vielleicht unabhängig von der Gestaltung und von der Ausführung ablösen
müssen.
17.
Daher ist die Grundlage, dass wir diese
Golfanlage zurückbekommen und nutzen
dürfen. Die Bahn selber ist spieltauglich. Bei
der Infrastruktur geht es darum, dass kein
zusätzliches Gebäude entsteht.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich referiere
den Antrag des Stadtsenates vom
20.12.2017:
Grundsätzlich ist die Sache nicht erfreulich.
Es wäre mir auch lieber, dass im Jahre 1993 der Vertrag klar abgeschlossen
worden wäre. Die Zeiten ändern sich und es
war nicht mutwillig, dass dieser Vertrag gewisse Lücken und Interpretationsspielräume
offen hat. Jetzt haben wir Klarheit mit einem
Endtermin. Die Dinge können dann mit der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
gut zu einem Ende gebracht werden.
Daher ist es vernünftig, die Sache so zu lösen und sich nicht auf die Unsicherheit einer
Klage einzulassen. Zudem haben wir keine
Gewissheit darüber, ob nicht ein Gebäude
errichtet wird, das wir ablösen müssten. Es
könnte dann auch sein, dass damit eine
Konkurrenzsituation entsteht.
(Zwischenruf aus den Reihen der Zuhörerinnen bzw. Zuhörer: Schnäppchen! Das ist
ein Schnäppchen, wie die Patscherkofelbahn!)
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Ich darf bitten,
dass seitens der Zuschauerinnen bzw. Zuschauer keine Äußerungen getätigt werden.
Hier dürfen nur die Mitglieder des Gemeinderates sprechen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
7 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
10.01.2018 (Seite 17) wird angenommen.
16.
IV 14810/2017
InnenSTADT-Garage (SowiGarage), Bericht Beihilfenrecht
Der Antrag des Stadtsenates vom
24.01.2018 wird in der nicht öffentlichen Sitzung referiert.
GR-Sitzung 25.01.2018
V 16562/2017
ARANEA - Verein zur Förderung
feministischer und transkultureller Mädchenarbeit, Jahressubvention
Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt dem
Antragsteller ARANEA - Verein zur Förderung feministischer und transkultureller
Mädchenarbeit eine Jahressubvention in
Höhe von € 30.000,-- für das Jahr 2018. Dafür verpflichtet sich der Antragsteller
ARANEA - Verein zur Förderung feministischer und transkultureller Mädchenarbeit,
ein neues ausführliches Konzept für die dezentrale und aufsuchende Mädchenarbeit in
Innsbruck zu erstellen und umzusetzen.
Des Weiteren hat sich der Antragsteller
ARANEA - Verein zur Förderung feministischer und transkultureller Mädchenarbeit an
die ausverhandelten Bedingungen der Tiroler Landesregierung und der Stadtgemeinde
Innsbruck zu halten.
Die Bedeckung der Jahressubvention erfolgt aus Vp. 1/259010-757510 (neu laut
GeOrg), Laufende Transferzahlungen - Förderung Jugendarbeit und Jugendheime.
Ich möchte mich bei Bgm.-Stellv.in
Mag.a Pitscheider und Bgm.-Stellv. Kaufmann herzlich bedanken, die mit der Konzeptentwicklung sehr intensiv befasst waren. Heute handelt es sich um einen kleinen
Teil davon, nämlich die Gewährung einer
Sondersubvention.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: Es freut
mich, dass es gelungen ist, diesem Verein
eine neuen Heimat zu geben. Für den ursprünglichen Standort gab es eine Kündigung des Vertrages, da der Eigentümer diese Räumlichkeiten anders nutzen will. Daher ist es besser, wenn der Verein in einem
städtischen Gebäude untergebracht wird,
denn dann erfolgt sicherlich keine Kündigung der Räumlichkeiten. Es konnte nur ein
Teil der Einrichtung mitgenommen werden.
Jetzt kann der Verein wirklich gut arbeiten.
Bei der Konzepterstellung war ich gemeinsam mit Bgm.-Stellv. Kaufmann involviert.
Es fand eine Erweiterung für die Frauenund Mädchenarbeit statt. Wir sind zuver-