Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 06-2023-06-15-GR-Protokoll.pdf

- S.45

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- 682 -

Die Diskussion im Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschuss habe ich als äußerst wertschätzend empfunden. Es war ein
Austausch der Argumente, wo ich auch
Punkte gesehen habe, die für eine solche
Maßnahme sprechen. Persönlich konnte ich
diesem Vorschlag jedoch nicht nähertreten.
Der Grund dafür ist, dass die Probleme in
diesem Haus - heute einmal mehr ersichtlich - nicht durch eine Wahlrechtsreform sanierbar sind, sondern vielmehr ein Problem
einer politischen Kultur und von anderen
Fragestellungen sind.
GR Mag. Fritz: Ich kann mich GR
Mag. Plach nur anschließen. Die Diskussion, die wir im Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss über lange Zeit geführt haben, war bestimmt nicht für die Katz,
sondern für alle Beteiligten wichtig. Dabei
wurden viele Argumente auf den Tisch gebracht, die ich durchaus nachvollziehbar
finde, auch wenn ich sie in letzter Konsequenz nicht mehr teile. Es ging dabei um
das Abwägen von Pro und Kontra-Argumenten und nicht um irgendwelche Glaubensfragen oder Ähnliches.
Es ist richtig, dass der Anstoß für diese Debatte von unserer Seite gekommen ist. Das
war zu Beginn der Periode, als wir im
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss mit der Stadtrechts- und Wahlrechtsreform begonnen haben. Wir haben
uns damals für eine 4 %-Hürde eingesetzt,
weil wir der Meinung waren, dass man gegen die Zersplitterung mehrheits- und konsensfördernde sowie wahlrechtstechnische
Änderungen vornehmen müsse.
Ich habe mittlerweile aber so viele Gegenargumente gehört - nicht nur von KollegInnen
kleinerer Fraktionen, sondern quer durch
diesen Gemeinderat. Die Gegenargumente
haben uns schließlich zu diesem Ergebnis
gebracht, obwohl wir die Diskussion über
die 4 %-Hürde angeregt haben.
Wir sind nicht mehr für die Einführung einer
solchen Hürde. Dieser Entschluss ist mit
demselben Argument, welches GR
Mag. Plach eingebracht hat, zu begründen.
Wenn gesellschaftliche Zersplitterung gegeben ist und sich eine Konsensfindung äußerst schwierig gestaltet, dann ist das eine
Aufgabe, die allenfalls politisch zu lösen und
nicht wahlrechtstechnisch ist.
GR-Sitzung 15.06.2023

Zu glauben, mit wahlrechtstechnischen Argumenten bzw. Maßnahmen politische
Probleme sanieren zu können, ist nicht
mehr der Meinungsstand, den wir im Moment haben. Aus unserer Sicht ist die Wiedereinführung keine gute Idee. Vielmehr
sind wir der Meinung, dass wir uns bemühen müssen, mit unserem Verhältniswahlrecht - so wie es aktuell ist - zu arbeiten.
Das Verhältniswahlrecht ist durch das
D"Hondtsche System ohnehin ganz leicht in
Richtung Mehrheitsförderung ausgerichtet
und bildetet die gesellschaftlichen Verhältnisse so gut es geht ab. Es werden sich in
Zukunft alle Beteiligten bemühen müssen,
politische Probleme in Richtung Kompromisse und Konsensfindung zu lösen und
nicht anhand von technischen Tricks die gesellschaftliche Zersplitterung aus der Welt
zu argumentieren.
GRin Heisz: Ich kann mich sowohl den Ausführungen von GR Mag. Fritz als auch GR
Mag. Plach inhaltlich zu 100 % anschließen.
Diese Frage ist eine tatsächlich schwerwiegende, rechtsphilosophisch und gesellschaftspolitisch hochspannende und interessante. Ich für meinen Teil werde dieser
4 %-Hürde heute zustimmen.
Was bisher nicht letztgültig geklärt wurde,
ist, wie das Ganze verfassungsrechtlich einzuordnen ist. Sollte der Beschluss heute dafür ausfallen, dann werden sich der Verfassungsdienst des Landes Tirol sowie der
Verfassungsdienst des Innenministeriums
damit auseinandersetzen und uns eine letztgültige Rechtsmeinung dazu geben. Dann
wissen wir endlich darüber Bescheid und
müssen das Thema nicht alle zwei, drei oder fünf Jahre aus der Schublade ziehen.
Damit hätten wir eine als verbindlich zu erachtende Rechtsmeinung, wissen auch,
was Sache ist, und es wäre so oder so erledigt.
GRin Mag.a Duftner: Es ist wahr, dass wir
uns relativ lange mit dieser Idee befasst und
auseinandergesetzt haben. Allerdings
möchte ich das insofern relativieren, dass
die Idee von Bgm. Willi gekommen ist. Er
hat das damals auch medial verkündet, und
obwohl ich zu diesem Zeitpunkt Mitglied des
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses für die GRÜNEN war, musste
ich davon von GR Mag. Krackl erfahren. Es