Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 06-2023-06-15-GR-Protokoll.pdf
- S.53
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einer Koppelung umsetzen lässt. Dabei haben sich Auskünfte ergeben, wie beispielsweise, dass die gekoppelte Liste ebenso
4 % erreichen muss usw.
Liebe Damen und Herren, ich muss Sie enttäuschen, denn es ist nichts schnell passiert. Wir haben nicht alles in einer Woche
abgefragt, sondern uns für dieses Thema
über ein Jahr Zeit gelassen - und nun ist es
an der Zeit, dieses Thema auch einmal zu
prüfen. Es gibt nämlich verschiedene Meinungen dazu. Manche - auch Politologen sagen in den Medien, dass es verfassungsrechtlich nicht möglich ist. Andere behaupten wiederum das Gegenteil. Unser nächster Schritt wird deshalb sein, dass wir diesen Fall denen zuspielen, die dafür zuständig sind, und zwar dem Land Tirol. Dort wird
man es prüfen.
Wenn der Verfassungsdienst im Land Tirol
sagt, dass es in Ordnung geht, dann setzen
wir diese Hürde auch um und dann stehen
wir als FPÖ vollkommen hinter der Umsetzung. Sollte das Land Tirol aber der Meinung sein, dass es verfassungsrechtlich
nicht in Ordnung geht, dann ist es so und
wir wissen endlich Bescheid.
Im Endeffekt tun wir gerade eines, und zwar
reden wir einfach um den heißen Brei. Jeder hat eine Meinung dazu, obwohl es keinen Beleg gibt, ob es überhaupt möglich ist
oder nicht. Wir werden dem Gesamtantrag
zustimmen, einfach aus dem Grund, weil wir
das als notwendig erachten.
(Auf Wunsch werden Wortmeldungen von
MandatarInnen der Liste FPÖ - Rudi Federspiel nicht mehr gegendert.)
StR Federspiel: Dem Rechts-, Ordnungsund Unvereinbarkeitsausschuss möchte ich
ein Dankeschön aussprechen. Ich war zwar
nur einmal bei einer Beratung dabei, aber
bei dieser wurde wirklich sehr niveauvoll
diskutiert. Dementsprechend ist diese Idee
auch ausgereift.
Mein Tipp für jeden, der in den Gemeinderat
will: Man braucht ein wenig Taschengeld,
viel Willen und entsprechende politische
Themen. Damit kommt man in den Gemeinderat und kann auch die 4 % überspringen.
GR Onay, Du hast gesagt, dass Du kein
Problem damit hast - ich nehme an, alle anderen auch nicht. Also wo liegt das Problem? Beschließen wir es und das Land Tirol
GR-Sitzung 15.06.2023
wird schauen, ob es überhaupt realisierbar
ist. Dann wissen wir Bescheid.
(Auf Wunsch werden Wortmeldungen von
MandatarInnen der Liste FPÖ - Rudi Federspiel nicht mehr gegendert.)
Bgm. Willi: Ich möchte beim Abstimmungsvorgang folgende Vorgangsweise vorschlagen: Ich lasse über alle drei Punkte einzeln
abstimmen. Zum Punkt 1. gibt es einen Abänderungsantrag von GR Onay.
(GR Mag. Krackl: Aus meiner Sicht ist dieser Abänderungsantrag sofort zurückzuweisen, weil er dem Gleichheitsgrundsatz massiv widerspricht.)
Da bräuchte es eine rechtliche Prüfung. Ich
lasse über den Abänderungsantrag abstimmen.
GRin Mag.a Duftner: Herr Bürgermeister,
prüfen wir mit MDin Mag.a Herlitschka MSc
bitte gleich, ob das überhaupt zulässig ist.
Bgm. Willi: Ich stimme darüber ab.
Vorstehender Abänderungsantrag von
GR Onay (Seite 687) konnte aufgrund fehlenden Quorums (38 Stimmenthaltungen mit
Ausnahme von StR Federspiel und ALI,
2 Stimmen) nicht abgestimmt werden.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, Lebenswertes Innsbruck {LI}, FRITZ, ALI,
StRin Mag.a Mayr, GR Mag. Plach und
GR Buchacher, 15 Stimmen):
Der Punkt 1. des Antrages des Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses (Seite 681) wird angenommen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
ALI, 8 Stimmen):
Der Punkt 2. des Antrages des Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses (Seite 681) wird angenommen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GERECHT,
ALI, StRin Mag.a Mayr und GR Mag. Plach,
4 Stimmen):
Der Punkt 3. des Antrages des Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses (Seite 681) wird angenommen.