Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 06-2023-06-15-GR-Protokoll.pdf

- S.143

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(zu Punkt 35.14)

GEMEINDERATSFRAKTION
GERECHTESINNSBRUCK
DIE UNBESTECHLICHEN GERECHTES www. gerechtes-innsbruck. at
Rathaus. Mafia-Theresien ^trafie 18 / A^OSO fnnstyuck

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangtam

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Innsbruck, am 25. 05. 2023

GeschäftsstellefürGemeinderatuislStateenä

ANTRAG

Der Gemeinderat möge beschließen,
es werden im Innsbrucker Gemeinderat bzw. im Stadtmagistrat der Stadt Innsbruck dementsprechende finanzielle, wie auch organisatorische Voraussetzungen geschaffen,
damit Mitglieder des Innsbrucker Gemeinderates zu Sitzungen des Innsbrucker
Gemeinderates nicht mehr aus organisatorischen bzw. finanziellen Gründen ihre Kinder
mitnehmen müssen.
Begründung:

Wie allgemein bekannt, ist derzeit eine Innsbrucker Gemeinderätin mangels Karenzgeldes für
Gemeinderätinnen bzw. möglicherweise auch aus familiären organisatorischen Gründen, welche
selbstverständlich Privatangelegenheit der Gemeinderätin sind, offenbar gezwungen dazu - ihr
wenige Monate altes Baby in die Gemeinderatssitzung mitzunehmen, und das obwohl die Sitzung
des Gemeinderates, welche bis zu 12 Stunden und länger dauern kann, aufgrund der
Geräuschkulisse möglicherweise sogar eine Gesundheitsgefährdung für das Baby darstellen
kann. Vor allem dann, wenn die Sitzungen des Gemeinderates im Plenarsaal im Rathaus
stattfinden, wo zusätzlich die schlechte Luftqualität vor allem für ein Baby zusätzlich
gesundheitlich nachteilig sein kann.
So fällt auch die Einfühmngeines gesetzlichen Karenzgeldes für Gemeinderätinnen nicht in den
Kompetenzbereich des InnsbruckerGemeinderates.
Es spricht jedoch nichts dagegen, dass der Innsbrucker Gemeinderat anderweitige finanzielle,
wie auch organisatorische Voraussetzungen schafft, damit Mitglieder des Gemeinderates, im
konkreten Fall eine Gemeinderätin, nicht mehr aus finanziellen, wie auch organisatorischen
Gründen, ihr Baby bzw. Kleinkind in die Gemeinderatssitzungen mitnehmen muss. So kann die
Stadt Innsbruck im Härtefall selbstverständlich die Kosten für eine Tagesbetreuung für das Baby
bzw. Kleinkind während der Sitzung des Gemeinderates übernehmen bzw. auch gegebenenfalls
die Kosten für die Vertretung durch eine Ersategemeinderätinbzw. Ersatzgemeinderates. Ebenso
wäre es auch möglich, dass eine Gemeinderätin und junge Mutter, wenn sie möchte, zur
Gemeinderatssitzung online etc. zugeschaltet wird, online sich zu Wort melden kann und
selbstverständlich

von

zu

Hause

auch

mitstimmen

bzw.

abstimmen

kann.

Das

dementsprechende technische Equipment sollte von der Stadt Innsbmck zu Verfügung gestellt
werden.

So kann es auch sein, dass gegenständlich die Gemeinderätin gezwungen ist - ihr Kind im
Plenarsaal zu stillen, nur weil es keine dementsprechenden Rückzugsmöglichkeitenfür sie und
ihr Baby gibt. Auch hier könnte man aktiv gegensteuem und für zumindest während der
Sitzungen des Gemeinderates ein Rückzugsraum organisieren, und das auch zum Wohle des
Kindes, um nur einige wenige Beispiele zu nennen - was evtl. möglich wäre. Weitere Ideen und
Wünsche,

besonders

von

der aktuell

betroffenen

Gemeinderätin

und

Mutter

sollten

selbstverständlich auch berücksichtigtwerden. Im Ergebnis sollen dementsprechende finanzielle,
wie auch organisatorische Voraussetzungen geschaffen werden, damit Mitglieder des
Innsbrucker Gemeinderates zu Sitzungen des Innsbrucker Gemeinderates nicht mehr aus
organisatorischen bzw. finanziellen Gründen ihre Kinder mitnehmen bzw. nicht mehr im
Sitzungssaal stillen müssen.
Bedeckung aus dem laufenden Budget
Gerald Depaoli, Gemeinderat