Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 01_Jaenner_gsw.pdf

- S.6

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1.

Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Laut
§ 25 Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der Gemeinderat
die Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen zu beschließen.

ELEKTRO-KONTAKT HAUSBERGER
GesmbH
Zu Punkt 8., Anträge des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte:
h)

Bebauungsplan Nr. HA - B25, Höttinger
Au, Bereich Bachlechnerstraße Nr. 27
(als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 83/bl), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011

i)

Bebauungsplan Nr. WI - B1/2, Wilten,
Bereich südlich des Gebäudes HypoPassage Nr. 1 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI - B1/1), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.
2.

Genehmigung der Niederschrift
über die Sitzung des Gemeinderates vom 13./14.12.2013
(14. Sitzung)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates
zur Behandlung des Jahresvoranschlags
der Landeshauptstadt Innsbruck für das
Rechnungsjahr 2013 vom 13./14.12.2012
(14. Sitzung) wurde allen Mitgliedern des
Gemeinderates zur Verfügung gestellt. Erhebt sich gegen die Fassung des Protokolls
ein Einwand oder sind Ergänzungen vorzunehmen?
Beschluss (einstimmig):
Die Niederschrift über vorstehend angeführte Sitzung des Gemeinderates wird genehmigt.
3.

Genehmigung der Tagesordnung

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Tagesordnung ist Ihnen zeitgerecht zugegangen.
Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte einen Einwand? Das ist nicht der Fall.
Beschluss (einstimmig):
Die Tagesordnung wird genehmigt.
Ich darf bekannt geben, dass nachstehend
angeführte Punkte von der Tagesordnung
abgesetzt werden:
Zu Punkt 4., Anträge des Stadtsenates:
d)

Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf einer Fläche aus Grundstück 1813,
KG Pradl, im Ausmaß von ca. 1.520 m2
an die Elektro- und Radio-Großhandel

GR-Sitzung 16.01.2014

Ich beantrage, nachstehend angeführten
Punkt hinsichtlich der Konditionen in die
nicht öffentliche Sitzung zu verweisen:
Zu Punkt 4., Anträge des Stadtsenates:
a)

Kaufoption Brosenhof Igls/Ideenfindungsprozess - Konditionen

Mehrheitsbeschluss (gegen "Für Innsbruck",
RUDI, FPÖ und PIRAT; 16 Stimmen):
Der Verweisung vorstehend angeführten
Punktes in die nicht öffentliche Sitzung wird
abgelehnt.
4.

Ing. Schücker Hans, Träger des
Ehrenzeichens für Kunst und Kultur, Totengedenken

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Hoher Gemeinderat, ich darf Sie bitten, sich von den
Sitzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich zu einer Trauerminute von ihren
Sitzen.)
Hans Schücker wurde am 9. Dezember 1920 in Linz geboren. Nach der Grundschule absolvierte er dort die Höhere Technische Lehranstalt (HTL).
Schon in sehr jungen Jahren interessierte er
sich für den Tanzsport. Nach Kriegsende
trat er als Assistent in die Tanzschule seines damaligen Lehrers ein - ursprünglich
nur zur Überbrückung der Notzeit, die seinem eigentlichen Beruf als Maschinenbauingenieur kaum Entwicklungsmöglichkeiten
bot. Er absolvierte hier eine dreijährige