Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 01-Protokoll_25.01.2018.pdf
- S.36
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Intention hat sich dabei relativ wenig erschlossen.
Man muss wirklich sagen, dass der Großteil
der Wohnungen in der Stadt Innsbruck nicht
dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegt.
Diese kämen nicht in Frage. Ich glaube
auch nicht, dass ein kompletter Rückforderungsanspruch der Stadt Innsbruck besteht,
sondern nur 30 % (70 % Land Tirol). Vielleicht könnte man das als Botschaft mitnehmen. Insofern würde ich dazu auch gerne die ARGE Wohnen unter Ing. Dr. Danler
LL.M., MBA miteinbinden.
Ich spreche hier im Sinne der Frau Bürgermeisterin, ob man nicht mit dem Land Tirol
eine Kooperation findet. Wir benötigen künftig überhaupt Stabstellen oder wie immer
man das nennt, die sich viel mehr dem privaten Wohnungsmarkt widmen. Es muss
über die klassische Schlichtungsstellenfunktion hinausgehen.
Wir haben es mit Leerstand zu tun, da wir
ständig von Leerstandserhebung usw. reden. Da hilft nicht nur die Stromrechnung,
sondern es benötigt Leute, die dem nachgehen. Wir reden von Airbnb und dem gewerblichen Missbrauch bis hinein in den sozialen Wohnbau und immer wieder von der
Idee, privaten Wohnraum anzumieten.
Ideen benötigen immer auch Köpfe und
Hände, die sie umsetzen. Ich bin auch der
Meinung, zu überlegen, das nicht nur als
Stadt Innsbruck, sondern im Einklang mit
dem Land Tirol als Hauptförderträger zu
machen.
Es nützt uns nur etwas, wenn wir den Großraum ins Auge fassen. Im Endeffekt ist es
ein kommunizierendes Gefäß, was die
Wohnungspreise und die ganzen Miseren
anbelangt. Insofern würde ich
den Antrag noch einmal zur Vorbereitung
dem Stadtsenat zuweisen
und diese ganzen Gruppen einbinden sowie
auch das Land Tirol mit ins Boot holen.
GRin Mag.a Yildirim, vielen Dank, dass Du
das heute so erläutert hast. Damit hat es
sich mir erst so wirklich tatsächlich erschlossen.
GR-Sitzung 25.01.2018
GRin Mag.a Yildirim: Ich danke für den offenen Umgang mit dem Antrag und bin natürlich daran interessiert, dass es für die
Bürgerinnen und Bürger ein Erfolgsprojekt
wird. Natürlich muss man groß denken. Ich
bin überzeugt davon, dass es auch eine
landesweite Geschichte sein kann.
Wir haben es auf die Stadt Innsbruck begrenzt und so formuliert, da es hier, im Verhältnis zu den anderen Gemeinden, die
meisten Richtwertmietzins- und Kategoriemietzins-Wohnungen gibt. Die Idee ist sehr
gut.
Ich unterstreiche, den Antrag dem Stadtsenat zur nochmaligen Vorberatung zuzuweisen.
GR Kritzinger: Ich finde es sinnvoll, den
Antrag zur nochmaligen Vorberatung dem
Stadtsenat zuzuweisen. Man muss bedenken, dass wir uns immer wieder wegen der
bürokratischen Hürden beklagen, die jede/jeder zu überwinden hat. Auch das würde wiederum neues Personal, Bürokratismus usw. bedeuten.
Ich bin der Ansicht, dass man endlich das
Mietrechtsgesetz (MRG) novellieren und in
einigen Punkten korrigieren müsste. Wenn
der Stadtsenat so etwas prüft, ist es richtig
und der Gemeinderat kann mit gutem Gewissen ja dazu sagen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Mag.a Yildirim sowie Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern in der
Sitzung des Gemeinderates am 20.04.2017
eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat
zur nochmaligen Vorberatung zugewiesen.
31.
Beantwortung der eingebrachten
dringenden Anfrage
31.1
GfGR/8/2018
Projekt Patscherkofel, Kosten
(FPÖ und Liste Rudi Federspiel)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der FPÖ und der Liste Rudi
Federspiel (Seite 25) Folgendes mit: