Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 06-2023-06-15-GR-Protokoll.pdf
- S.165
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Antwort:
Es waren jeweils ein/e Vertreter/in der beiden Bauträger sowie ein Architekt
im Februar und März 2023 bei der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration.
.
Frage 2:
Sofern dem Bürgermeister ein geplantes Projekt bekannt ist oder eventuell schon
eingereicht wurde, bis wann wird dies dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vorgelegt werden?
Antwort:
Ein geplantes Projekt ist noch nicht bekannt, Der Zeitpunkt der Befassung
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte ist zeitlich
noch nicht absehbar.
Frage 3:
Besteht für die Grundstücke des ehemaligen "Tschugg"-Bauers (.13 in EZ 1426
GB 81102 Amras sowie EZ 1431 GB 81102 Amras zugeschriebene Grundstücke 27, 28, 30/1, 30/2, 31, 32/1 und 32/2) eine Flächenwidmung?
Antwort:
Gp. 13 und Gp. 28:
Widmung allgemeines Mischgebiet
Gp. 27, 28, 30/1, 30/2, 31, 32/1 und 32/2: Widmung landwirtschaftliches
Mischgebiet;
Wohnnutzung ist möglich.
Frage 3a:
Wenn ja, in welcher Form?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.
Frage 4:
Besteht für die in Frage 3 genannten Grundstücke ein Bebauungsplan?
Antwort:
Für den Bereich des ehemaligen "Tschugg-Hofes" an der Amraser-SeeStraße (Gp. 13 und Gp. 28) ist kein Allgemeiner Bebauungsplan rechtskräftig.
Für den restlichen Bereich ist ein Allgemeiner Bebauungsplan gültig, mit einer Mindestbaumassendichte von 2,0.
Für den Bereich des ehemaligen "Tschugg-Hofes" an der Amraser-SeeStraße (Gp. 13 und Gp. 28) sieht der Ergänzende Bebauungsplan offene Bauweise, Mindestabstand 0,4, Höchstzahl der oberirdischen Geschoße 3, oberster Punkt von Gebäuden 589 (entspricht ca. 15 m), Höchstbaumassendichte 3,
Straßenfluchtlinie, Baufluchtlinie vor;
Für den restlichen Bereich ist kein Ergänzender Bebauungsplan rechtskräftig.
Frage 4a:
Wenn ja, wie sieht dieser im Detail aus?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 4.
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