Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 01-Protokoll_25.01.2018.pdf

- S.37

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- 34 -

Rechtsberatung

€ 465.385,75

Gutachten

€ 321.889,32

Materialaufwand und
bezogene Leistungen
davon Strom für
Liftantrieb
Personalaufwand
(bisher rund 55 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
erforderlich; derzeit rund
38 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter)

Behördenverfahren

€ 453.110,36

Abschreibungen

Abgabenlast



11.543,--

Verwaltungsgebühren



37.037,58

Sonstige betriebliche
Aufwendungen
davon Instandhaltung,
Beschneiung, Gebäude,
Grundstücke, Lifte,
Schiabfahrten,
Pistenfahrzeuge

Zu Frage 1.:
Liegenschafts- und
Anlagenerwerb



Planung

€ 890.251,--

0,--

(ohne Generalplaner
€ 3.649.000,--)

Zu Frage 2.: Es sind für bauliche Maßnahmen bisher keine Schlussrechnungen gelegt worden. Vertraglich akkordiert wurden
€ 19,5 Mio.
Zu Frage 3.: Die Mehr- und Minderkosten
erfolgen im Zuge der Schlussrechnung.
Diese wurde noch nicht gelegt.
Zu Frage 4.: Die Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH (PKB Infra) hat keine Mehrkosten im Bereich baulicher Maßnahmen
kolportiert.
Zu Frage 5.: Keine.
Zu Frage 6.: Rechtsberatung € 7.180,--,
Kosten Aushub und Deponie ca. € 65.000,--.
Forcierungsmaßnahmen sind noch nicht abgerechnet.
Zu Frage 7.: Alle weiteren, bisher bekannten baulichen Maßnahmen, sind von den
ursprünglich erteilten Aufträgen umfasst.
Zu Frage 8.: Siehe dazu Antwort zu Frage 3.
Zu Frage 9.: Die jährlichen Kosten der Betriebsgesellschaft belaufen sich auf
€ 3,168 Mio. und setzen sich wie folgt zusammen:



757.000,--

€ 380.000,-€ 1.123.000,--



91.000,--

€ 1.197.000,--



366.000,--

Die erwarteten durchschnittlichen Erlöse/Betriebsleistungen betragen € 3,174 Mio.
Zu Frage 10.: Die Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH (PKB Infra) hat eine Vorstudie zum Hochwasserschutz Ramsbach mit
Kosten von € 15.000,-- netto ausarbeiten
lassen und an die Stadt Innsbruck als Interessentin für das Gewässer Ramsbach gemäß Wasserrecht weitergegeben.
Das Retentionsbecken ist eine Maßnahme
zur Reduktion der roten und gelben Gefahrenzone im Siedlungsgebiet Igls und Vill
und wird, unabhängig vom Projekt der Patscherkofelbahn, von der Stadt Innsbruck
gemäß Wasserrecht betrieben. Demnach
entfallen keine weiteren Kosten auf die Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH (PKB
Infra).
Zu Frage 11.: Für die Aufnahme der Verhandlungen zur Förderung ist ein Wasserrechtsbescheid Voraussetzung. Ein solcher
wurde seitens der Stadt Innsbruck bei der
Behörde beantragt und ist Basis für Finanzierungsverhandlungen.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.07.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortung beträgt vier Stunden und 30 Minuten.

GR-Sitzung 25.01.2018