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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 06-2023-06-15-GR-Protokoll.pdf

- S.186

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Frage 17:

Gehen Sie davon aus, dass der Ausbau der Bestandsgebäude in der Frau-HittStraße 14 zu einem für dieses Gebiet großen Studentenheims radikale Auswirkungen auf die Lebensqualität und den Wert der Immobilien im gesamten Quartier haben?

Antwort:

Nein. In Innsbruck gibt es viele studentische Wohnformen, die StudentInnen
stellen einen wesentlichen Bestandteil der Bevölkerung dieser Stadt dar – gerade auch im zentrumsnahen Bereich. Es gab in der Vergangenheit kaum Beschwerden. Mit der Betreiberin gibt es eine kompetente Betreuung.

Frage 18:

Wenn ja, welche?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 17.

Frage 19:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 17.

Frage 20:

Generelles stadtplanerisches Ziel für diesen Stadtbereich sind die Erhaltung seiner
Vorzüge als "erstklassiges Wohngebiet", Ausschreibung Architekturwettbewerb,
Seite 21. Sehen Sie in der Errichtung eines Studentenheimes mit 130 Plätzen in
diesem Wohngebiet einen Widerspruch zu den stadtplanerischen Zielen?

Antwort:

Nein.

Frage 21:

Wenn ja, warum?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 20.

Frage 22:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

In Innsbruck gibt es viele studentische Wohnformen, die Studierenden
stellen einen wesentlichen Bestandteil der Bevölkerung dieser Stadt dar – gerade auch im zentrumsnahen Bereich. Der Standort wird seit Jahren als Studierendenheim genutzt. Es gab in der Vergangenheit kaum Beschwerden.

Frage 23:

Wurde am Grundstück Frau-Hitt-Straße 14 die Möglichkeit der Errichtung eines Senioren- oder Altersheims geprüft oder diskutiert?

Antwort:

Ein diesbezüglicher Bedarf ist der IIG nicht bekannt und wurde folglich auch
diese Nutzung nicht geprüft; für den Wettbewerb für den Neubau wurden von
der Stadt Innsbruck die städtebaulichen Rahmenbedingungen auf Basis studentisches Wohnen bzw. Studentenheim freigegeben.

Frage 24:

Wenn ja, warum wurde diese Möglichkeit verworfen?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 23.
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