Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 06-2023-06-15-GR-Protokoll.pdf
- S.187
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Frage 25:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Gemäß Seniorenheimkonzept ist in diesem Stadtteil kein weiteres Heim vorgesehen. Der Standort wäre für ein SeniorInnenheim zu beengt.
Frage 26:
Wurden alternative Nutzungskonzepte, wie z. B. Wohnungen für Uni-MitarbeiterInnen oder eine Kombination aus Altersheim und studentischem Wohnen geprüft bzw.
angedacht?
Antwort:
Wille des Baurechtsgebers war, dass auf der Baurechtsliegenschaft ein
Studentenheim errichtet bzw. weiterhin betrieben wird. Die Bestandsräumlichkeiten wurden bereits für studentisches Wohnen genutzt, daher ist auch
eine entsprechende Gebäudestruktur vorhanden. Seit Beginn der Vertragsverhandlungen wurde grundsätzlich von der Nutzung für studentisches Wohnen ausgegangen. Um jedoch eine gewisse Flexibilität für die Zukunft zu haben (z. B. geringe Nachfrage durch StudentInnen), wurde auf Initiative der IIG
Folgendes mit der Grundeigentümerin vereinbart (sinngemäße Wiedergabe):
Zweck und Geschäftsgrundlage des Baurechtsvertrages ist vorrangig "studentisches Wohnen". Die Nutzung der Baurechtsliegenschaft in wesentlichem Umfang für Zwecke außerhalb des studentischen Wohnens (d. h. von
der aus der Nutzung der Baurechtsliegenschaft resultierenden Umsätzen eines Kalenderjahres kommen im Durchschnitt weniger als 50 % der Mieteinnahmen aus studentischem Wohnen) ist laut vertraglicher Vereinbarung nur
mit schriftlicher Zustimmung des Baurechtsgebers zulässig. Für diesen Fall
ist auch vertraglich vorgesehen, dass eine Anpassung des Baurechtszinses
erfolgen müsste.
Sohin kann im Ergebnis festgehalten werden, dass der Anteil "studentisches
Wohnen" zu überwiegen hat. Außerdem wird darauf verwiesen, dass im Neubau, da mit Mitteln der Wohnbauförderung gefördert, grundsätzlich nur Vermietungen an StudentInnen möglich ist (mit den im Studentenheimgesetz vorgesehenen Ausnahmen). Für den wirtschaftlichen Betrieb eines Studentenheimes ist eine gewisse Größe zweckmäßig.
Frage 27:
Wenn ja, warum wurde diese Möglichkeit verworfen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 26.
Frage 28:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Aufgrund der vorhandenen Nutzung in der Struktur eines Studierendenheims,
des hohen Bedarfs für studentisches Wohnen sowie der Lage in Uni-Nähe, in
fußläufiger Entfernung wurde von den EigentümerInnen, den BaurechtsnehmerInnen, den HeimbetreiberInnen und der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Mobilität und Integration, eine Erweiterung der Heimnutzung als sinnvoll und vertretbar erachtet.
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