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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 06-2023-06-15-GR-Protokoll.pdf

- S.262

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Hanfprodukten anzubringen und damit (vor allem den jungen Menschen) ,,Legalität" zu suggerieren. Wie
bereits erwähnt, gibt es kein in der EU zugelassenes Verfahren (Norm), welches sicherstellt, dass der
THC-Gehalt bei diesen angebotenen Produkten nicht überschritten wird.
Es ist mehrfach dokumentiert, dass die verkauften CBD-Produkte mangels staatlicher Kontrolle
(Zertifizierung) häufig einen zu hohen THC-Wert und somit Suchtpotenzial haben und/oder die
Inhaltsstoffe nicht den geforderten Richtlinien entsprechen.

Der Antragssteller sieht daher die unbedingte Notwendigkeit, dass die Behörden der Landeshauptstadt
Innsbruck hier rasch tätig werden, um einer potenziellen Gesundheitsgefährdung entgegenzutreten.
Hierfür sind auch Untersuchungen von in Innsbruck vertriebenen Produkten über ein Labor dringend
erforderlich, um dem aktuell unkontrollierten Wildwuchs faktenbasierend entgegentreten zu können.

Dazu ist es notwendig, den IST-STAND zu ermitteln (unter anderem die Anzahl der legal und illegal
angebrachten Automaten in denen teilweise Haschisch angeboten wird festzustellen, Proben der CBDProdukte in allen Geschäften und Automaten sicherzustellen und auf ihre
Gesundheitstauglichkeit/Gesundheitsgefährdung [z.B. auf die Höhe des THC-Wertes] überprüfen zu
lassen}!

Weiters mögen die genannten Abteilungen ein mögliches Maßnahmenpaket, unter Einbeziehung der EUund österreichischen Rechtsnormen, für die Gesundheitssicherheit der Bevölkerung der Stadt
Innsbruck, zur Vorlage an die politischen Entscheidungsträger erarbeiten .