Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 06-Juni.pdf

- S.11

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- 858 -

Die Auszahlung des Förderungsbetrages erfolgt im Wege der Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.

9.2

IV 3044/2003
Miteigentümerschaft Kaiserjägerstraße 30, vertreten
durch RA Dr. Zoller Markus, Generalsanierung des
Gebäudes Kaiserjägerstraße 30, zweiter Bauabschnitt

Bgm. Zach
B: Antrag des Stadtsenates vom
11.6.2003:
Gemäß §§ 17 ff des Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetzes (SOG) gewährt
die Stadtgemeinde Innsbruck der Miteigentümergemeinschaft Kaiserjägerstraße 30, vertreten durch RA Dr. Markus Zoller, für die Generalsanierung
des Gebäudes Kaiserjägerstraße 30, zweiter Bauabschnitt, einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von € 28.250,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages erfolgt im Wege der Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.

10.

IV 9185/2001
Pflegeheim St. Raphael, Projekt Neubau - Abschnitt 2
inklusive Abriss des Altbestandes, Übernahme der
Rückzahlung der Wohnbauförderung sowie Übernahme der Rückzahlung der Restfinanzierung durch die
Stadtgemeinde Innsbruck
---------------------------------------------------------------Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom
18.6.2003:
1. Die Stadt Innsbruck übernimmt die entsprechenden Annuitätenzahlungen für die im Rahmen des Neubaues (Abschnitt 2) des Pflegeheimes
St. Raphael gewährten Wohnbauförderungsdarlehen in der Höhe von
€ 2.651.900,-- sowie die Annuitätenzahlungen für die Restfinanzierung
in der Höhe von maximal € 1.120.098,-- als Bürge und Zahler gemäß

GR-Sitzung 25.6.2003