Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 06-Juni.pdf

- S.12

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- 859 -

§ 1357 ABGB abzüglich allfälliger Subventionen und Zuschüsse Dritter.
2. Der Heimbetreiber verpflichtet sich, der Stadt Innsbruck eine Quote von
80 % gemessen an den Alten- und Pflegebetten für Innsbrucker Bürgerinnen und Bürger einzuräumen.
3. Die Mag.-Abt. IV wird beauftragt, die Zahlungsabwicklungen in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung des Pflegeheimes St. Raphael
durchzuführen und die jeweiligen Beträge im Voranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck vorzusehen.
Wie Sie alle wissen, geht der erste richtige Neu- oder Zubau seiner Vollendung entgegen und man hat in einer sehr sinnvollen Abänderung - es sollte
zwischen dem Zubau und dem Altbau eine Straße durchgehen - diesen Zubau bündig an den Altbau angeschlossen und dadurch Raum gewonnen. Es
ist aber dann sehr eklatant geworden, dass der Altbau, der von außen
durchaus passabel wirkt, innen in Hinblick auf die räumlichen Verhältnisse
in keinster Art und Weise mehr den heutigen Vorschriften und Bedürfnissen entspricht; das betrifft vor allem die Größe und Höhe der Zimmer und
Gänge. Was die Pflege und Zuwendung anlangt, sind die Menschen dort
sehr gut aufgehoben.
Auf dringendes Bitten - eigentlich ist es eine Forderung von
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger - soll dergestalt saniert werden, dass man
diesem Altbestand einfach einen weiteren Neubau hinzufügt. Ich verstehe
das, wir haben uns selbst davon überzeugen können, dass es klug ist, so zu
sanieren. Es gibt schon ein Projekt des Vereins, der das ganze Heim leitet;
dieser Verein ist ehrenamtlich tätig. Landesrat a. D. Dr. Greiderer ist jener
vorbildliche Vorstand dieses Vereines, der alle seine ehemaligen Hofräte
dazu vergattert mitzuarbeiten, was sie alle tun. Nicht umsonst ist Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger ebenfalls im Verein tätig, was uns diesen Neubau beschert. Ich glaube es ist sehr sinnvoll dieses zu tun, weil man - das
wird Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger aber sicher selber noch ausführen mit diesem ganzen Altbau dann mehr an die Straßenseite rücken wird. Dieses Vorgärtchen wird deswegen kaum genützt, weil auf der Rückseite in
Richtung der Grundstücke der Barmherzigen Schwestern ein wunderbarer
Garten ist. Diese geradezu paradiesische Anlage ist kaum bekannt.

GR-Sitzung 25.6.2003