Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 06-Juni.pdf
- S.35
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"Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, folgende Unterlagen von den
zuständigen Behörden bzw. dem Bauwerber anzufordern und dem
Stadtsenat vorzulegen:
a) Luftfahrtrechtliche Ausnahmebewilligung für die Bauarbeiten
beim CYTA samt Auflagen der Obersten Zivilluftfahrtbehörde
(OZB);
b) Antrag des Bauherrn auf Ausnahmebewilligung (§ 31 {2} TBO)
für das Überschreiten der in der Baulärmverordnung festgelegten
Grenzwerte;
c) Ausnahmebewilligung gemäß § 31 (2) TBO inklusive der darin
erteilten Auflagen;
d) Auskunft der Obersten Zivilluftfahrtbehörde (OZB), ob und wie
lange im Zuge einer allfälligen "Innverlegung-Light", bei der es ja
zu Bauarbeiten unmittelbar in Verlängerung der Piste des Innsbrucker Flughafens kommen würde, ebenfalls mit nächtlichen Bauarbeiten zu rechnen ist, um den Flugbetrieb nicht zu beeinträchtigen.
2. Die Frau Bürgermeisterin wird weiters ersucht, angesichts der Ankündigung des Bauleiters gegenüber der Initiative "Lebensraum Kranebitten", wonach die nächtlichen Bauarbeiten v. a. im Oktober/November 2003 in einer Bauphase 2 erneut im selben Umfang stattfinden sollen, gegenüber den bescheiderlassenden Stellen (Oberste Zivilluftfahrtbehörde und Bürgermeister von Völs) darauf hinzuwirken, dass
eine Bauführung außerhalb der Nachtstunden erfolgt.
Mag. Schwarzl e. h."
Über Briefe der Initiative "Lebensraum Kranebitten" und über die Medien
konnte man mitverfolgen, dass Anfang Juni 2003 auf einmal nächtens die
Leute aufgewacht sind, weil am Gelände des Einkaufszentrums CYTA
Bauarbeiten stattgefunden haben. Dort wird eine Tiefgarage gebaut, die
Spundwände werden mit den entsprechenden Gerätschaften in den Boden
hineingerammt. Im Zuge der Recherchen der Initiative "Lebensraum Kranebitten" hat sich ergeben, dass deshalb in der Nacht gebaut wird, weil der
Betrieb des Flughafens Innsbruck nicht gestört werden darf.
Die Oberste Zivilluftfahrtbehörde (OZB) hat eine Genehmigung erteilt, so dass in der Nacht gebaut werden darf. Das kollidiert mit der
Baulärmverordnung 1998, wonach gerade in der Nacht nicht gebaut werden soll; bzw. muss man in den Nachtstunden den Grenzwert von 40 De-
GR-Sitzung 25.6.2003