Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 06-Juni.pdf

- S.38

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 06-Juni.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2003
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 885 -

Zuweisung an den Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Dieser Antrag ist eigentlich
überholt. Ich darf dazu Folgendes berichten: Als Österreich in die Europäische Union (EU) eingetreten ist, hat es Verhandlungen darüber gegeben,
dass von den Gemeinden erbrachte soziale Leistungen auch nach Eintritt in
die Europäische Union (EU) mehrwertsteuerfrei bleiben. Es wurde dann
zwischen den Gemeinden im Rahmen der Verhandlungen der Gebietskörperschaften eine Vereinbarung abgeschlossen: Die Gemeinden müssen für
die sozialen Leistungen, die bisher mehrwertsteuerbefreit waren - und dazu
gehört das "Innsbrucker Menü-Service" oder auch die Hauskrankenpflege
-, zwar Mehrwertsteuer vorschreiben, diese Mehrwertsteuer wird aber im
Rahmen der Förderung vom Bund zurückerstattet. Diese Regelung ist weiterhin aufrecht und war in der Vergangenheit ein Hindernis dafür, dass man
das "Innsbrucker Menü-Service" auch Personen anbietet, die es nicht aus
sozialen Erwägungen haben wollen.
Nun haben wir die Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige
GesmbH (ISD) gegründet. Die Innsbrucker Grünen haben das nicht unterstützt und nicht mitgestimmt. Wir haben uns natürlich Gedanken über eine
Regelung gemacht, um Leistungen anbieten zu können, die nicht dem Sozialbereich zuzuordnen sind, aber die sich einfach ergeben. Dazu gehört
das Catering in den städtischen Wohn- und Pflegeheimen, insbesondere
auch die Leistung des Heimcafes in der Reichenau, weil die Leistungen
dort überwiegend von Personen angenommen werden, die in diesem Stadtteil zu Hause sind.
Wir haben diese ganze Problematik mit unserem Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater sehr eingehend erörtert, haben auch mit dem
Finanzamt darüber Verhandlungen geführt, ob es möglich ist, hier einen
gewissen Anteil an Leistungen im Rahmen der Innsbrucker Soziale Dienste
gemeinnützige GesmbH (ISD) anzubieten, der nicht sozialen Zwecken
dient. Das Finanzamt war der Auffassung, dass keine einzige Leistung angeboten werden darf, die nicht sozialen Zielsetzungen dient, weil sonst die
Gemeinnützigkeit nicht mehr gegeben ist. Dann käme die Steuerproblema-

GR-Sitzung 25.6.2003