Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 01_Kurzprotokoll_25.01.2018.pdf
- S.14
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§3
Benützungsbeschränkungen
Die Straße dient dem allgemeinen Verkehr. Benützungsbeschränkungen gemäß § 4 Abs . 2 Tiroler
Straßengesetz LGBI. Nr. 13/1989 zuletzt geändert durch das Gesetz LGBI. Nr. 26/2017, werden
nicht festgelegt.
§4
Beilagen
Der in der Planbeilage 1 enthaltene Lageplan vom 20.03.2017, Projektnummer 05027, bildet einen
Bestanteil dieser Verordnung .
§5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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