Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf
- S.12
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 10.)
Zl. KA-10420/2015
BERICHT ÜBER DIE
ERGEBNISSE DES PRÜFAUFTRAGES
„VEREIN TECHNIKERHAUS“
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Ergebnisse des Prüfauftrages
„Verein Technikerhaus“ eingehend behandelt und erstattet mit Datum
vom 27.04.2016 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 07.03.2016, Zl. KA-10420/2015
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang
Prüfkompetenz
Die Kontrollabteilung ist gemäß § 74 Abs. 2 lit. a des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) u.a. beauftragt, die Gebarung
der Stadt und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen zu prüfen. Nach
§ 74 a Abs. 2 leg. cit. kann sich die Prüfung dabei auf die gesamte Gebarung oder auf bestimmte Teile davon erstrecken.
Darüber hinaus hat die Kontrollabteilung nach § 74 c IStR. eine Prüfung durchzuführen, „wenn dies der GR, der StS oder der Kontrollausschuss beschließt oder mindestens ein Viertel der Mitglieder des GR
oder der Bürgermeister verlangt. Im Übrigen hat der Leiter der Kontrollabteilung zu bestimmen, welche Prüfungen durchzuführen sind,
sowie Art und Umfang der Prüfung im Einzelfall festzulegen“.
Beschluss des
Kontrollausschusses
vom 21.09.2015
Am 21.09.2015 hat der Kontrollausschuss des Gemeinderates (kurz
auch GR genannt) der Stadt Innsbruck beschlossen, die Kontrollabteilung zu beauftragen, in Absprache mit dem Landesrechnungshof Tirol
(LRH), „diesen bei seiner derzeit laufenden Sonderprüfung Verein
Technikerhaus insofern zu unterstützen, als dass alle Fragen der Prüfung, die die Stadt Innsbruck betreffen – insbesondere die Subventionsgebarung – durch die Kontrollabteilung überprüft werden. Das Ergebnis dieser Erhebungen wird in der Folge in den Bericht des Landesrechnungshofes eingearbeitet.“
Des Weiteren wurde die Kontrollabteilung mittels Beschluss des eben
genannten politischen Gremiums ersucht, dem Kontrollausschuss eine
chronologische Aufstellung sämtlicher dem Verein Technikerhaus ausbezahlten Subventionen pro Jahr samt den jeweiligen Beschlüssen
vorzulegen. Darüber hinaus war die Frage des Gratisstrombezugsrechtes in Bezug auf das Technikerhaus in Zusammenarbeit mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG zu klären.
Unterstützung LRH
In Entsprechung des Beschlussauftrages hat die Kontrollabteilung in
den Monaten Oktober und November 2015 nicht nur den LRH in allen
angeforderten Belangen unterstützt, sondern sind auch die Ergebnisse
ihrer Erhebungen und Nachforschungen in den Bericht des LRH vom
07.03.2016 eingearbeitet worden.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-10420/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
1