Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf
- S.14
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der Beteiligungen der Stadt Innsbruck
o
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG,
o
Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH,
des Bezirksgerichtes Innsbruck (Grundbuch, Firmenbuch) und
des im Jahr 1995 von der Kontrollabteilung erstellten Prüfberichtes den Verein Technikerhaus betreffend.
Darüber hinaus wurden den Prüforganen der Stadt Innsbruck von den
oben angeführten Dienststellen und Organisationseinheiten notwendige ergänzende mündliche Auskünfte in bereitwilliger Weise erteilt.
Gender-Hinweis
Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit grundsätzlich nur in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und
Männer gelten.
2 Vorbemerkungen
Prüfgrenzen
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich ihrer Prüfungskompetenzen (Aufgaben) sowie des langen Zeitraumes betreffend den
Rückblick im Zusammenhang mit der Subventionsabwicklung waren
der Kontrollabteilung bei der Durchführung ihrer Sonderprüfung Grenzen gesetzt. Den Prüfungsunterlagen nach erfolgte die erste Subventionsauszahlung der Stadt Innsbruck im das Jahr 1962. Infolge des weit
zurückliegenden Prüfungszeitraumes waren bereits zahlreiche Subventionsakten infolge begrenzter Aufbewahrungsfristen ausgeschieden
bzw. vernichtet worden.
Auskunft Verein
Technikerhaus
Angesichts dieser Tatsache ersuchte die Kontrollabteilung am
04.11.2015 den zum Prüfungszeitpunkt Oktober 2015 amtierenden
Obmann des Vereins Technikerhaus telefonisch um Auskünfte über die
von der Stadt Innsbruck von 1962 bis 2010 erhaltenen Subventionen.
Diesbezüglich verwies der Obmann jedoch auf den Umstand, dass der
Verein Technikerhaus keine Veranlassung sieht, sich einer freiwilligen
Prüfung zu unterziehen.
Zudem teilte der Obmann der Kontrollabteilung mit, dass sämtliche
Belege und Aufzeichnungen nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist
(Bundesgesetz über allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für
die von den Abgabenbehörden des Bundes, der Länder und Gemeinden verwalteten Abgaben, Bundesabgabenordnung – BAO) von sieben
Jahre aus dem Verein ausgeschieden worden sind. Im Konnex mit den
Verwendungsnachweisen der gewährten finanziellen Zuwendungen
erhielt die Kontrollabteilung die Auskunft, dass diese jährlich von den
öffentlichen Förderstellen geprüft und in Ordnung befunden worden
seien.
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Zl. KA-10420/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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