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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf

- S.17

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Verwendungsnachweis

Die Förderungswerber haben sich durch Abgabe einer entsprechenden
Erklärung zu verpflichten, „… über Verlangen den Nachweis über die
widmungsgemäße Verwendung des Förderungsbetrages in der von der
Stadt gewünschten Form zu erbringen“.
Sofern bereits im vorausgegangenen Jahr eine Subvention gewährt
worden ist, hat eine Auszahlung nur mehr dann zu erfolgen, wenn vom
Subventionsempfänger für die Verwendung der Förderungsmittel bis
längstens 31.03. ein Nachweis vorgelegt und dessen Überprüfung
durch den Magistrat der Stadt Innsbruck die Rechtmäßigkeit festgestellt wird.
Subventionen der Stadt Innsbruck im Gesamtausmaß von mehr als
€ 1.000,00 sind mittels Jahresabrechnung (Einnahmen/Ausgabenrechnung, Bilanz, …) und/oder detaillierten Abrechnungen für bestimmte Vorhaben unter Vorlage der Originalbelege nachzuweisen.

Ausnahmebestimmung

In begründeten Ausnahmefällen kann eine von der Subventionsordnung 2005 abweichende Gewährung einer Zuwendung im Einzelfall
auch durch den StS mit qualifizierter Mehrheit (2/3 Mehrheit) beschlossen werden.

Rechtsanspruch

Die Förderung eines Vorhabens bedarf jedenfalls einer schriftlichen
Zusage durch den Magistrat der Stadt Innsbruck. Sind einmal rechtsgültige Beschlüsse entstanden, dann erwächst aus einer Subvention,
auf die kein Rechtsanspruch besteht, ein Rechtstitel auf Auszahlung.
3 Verein Technikerhaus

Gründung des Vereines Gemäß dem von der Landespolizeidirektion Innsbruck als Vereinsbeim Jahr 1959
hörde an den LRH übermittelten Vereinsakt erfolgte die Gründung des

Vereines „Technikerhaus, Förderverein zur Unterbringung und Betreuung von Schülern der Höheren Bundesgewerbeschule Innsbruck“ (im
Folgenden kurz Verein Technikerhaus genannt) mit dem Nichtuntersagungsbescheid der damaligen Sicherheitsdirektion für das Bundesland
Tirol am 15.09.1959.
In dem im Jahr 1959 (erstmals) schriftlich auferlegten Statut war festgehalten, dass der betreffende Verein nicht auf Gewinn ausgelegt und
unpolitisch war. Zweck des Vereines war die


Schaffung eines Schülerheimes für Schüler der höheren Abteilungen der Bundesgewerbeschule in Innsbruck in Zusammenarbeit mit
der Gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgesellschaft Schönere
Zukunft, Gesellschaft m.b.H.



Einrichtung, Führung und Förderung des Schülerheimes,



Schaffung und Verwaltung eines Fonds zur Erreichung des Vereinszweckes und zur Unterstützung bedürftiger Bewohner dieses
Schülerheimes.

Die Gebarung des Vereines war so auszugleichen, dass die Miet-, Betriebs- und Personalkosten durch die Wohnbeiträge der Heiminsassen
gedeckt werden.

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Zl. KA-10420/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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