Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf

- S.18

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Berechtigung zur
Ausübung der Konzession für Gast- und
Beherbergungsgewerbe
ab 1964

In der Folge wurden die Statuten des Vereines Technikerhaus mehrfach geändert. So beschloss die Generalversammlung des Vereines
Technikerhaus am 18.04.1964 die Gründungsstatuten abzuändern.
Unter anderem war der Verein Technikerhaus ab dem Jahr 1964 auch
berechtigt, die Konzession für das Gast- und Beherbergungsgewerbe
auszuüben und somit Räume des Schülerheimes („Technikerwohnheimes“) während der Schulferien auch an andere Personen zu vermieten.

Führung, Förderung
und Erhaltung des
Technikerhauses ab
1972

Im Jahr 1972 hat die Generalversammlung in ihrer Sitzung vom 04.11.
beschlossen, den Vereinszweck den damals aktuellen Gegebenheiten
anzupassen. Demnach hatte der Verein Technikerhaus die Aufgabe,
das durch seine bisherige Tätigkeit geschaffene Technikerhaus
(„Technikerwohnheim“ sowie „Technikerzentrum“) zu führen, zu fördern
und zu erhalten.

Änderung der Statuten
1989

Die mit Beschluss der Generalversammlung am 13.06.1989 festgelegte
Satzungsänderung umfasste u.a. (damals neue) Bestimmungen über
die Zusammensetzung des Vorstandes sowie über die Auflösung des
Vereines.

Änderung der Statuten
2005

Im Jahr 2005 wurden die bisher geltenden Statuten erneut abgeändert
(Beschluss der Generalversammlung am 21.10.2005). Die im Zuge der
Adaptierung vereinbarten Statuten implizierten (neue) Bestimmungen
über die Obliegenheiten des Präsidenten und des Obmannes, rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen sowie die Auflösung des Vereines.

Namensänderung 2009

Im Jahr 2009 wurde u.a. der Name des Vereines von „Technikerhaus,
Förderverein zur Unterbringung und Betreuung von Schülern der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt“ in Verein „Technikerhaus, Förderverein von Schülern der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt“ abgeändert.

Adaptierung des
Vereinszweckes 2009

Zweck des Vereines war nunmehr die ideelle und finanzielle Förderung
von Schülern im Sinne der Jugendfürsorge, der Schulbildung, der Erziehung und der Berufsausbildung mit besonderem Augenmerk auf
Schüler der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalten.
Weiterhin hatte der Verein Technikerhaus die Aufgabe, das Technikerhaus zu führen, zu fördern und zu erhalten.

Letztmalige Änderung
der Statuten 2013

Die Generalversammlung des Vereines Technikerhaus beschloss am
14.03.2013 letztmalig eine Änderung der Statuten. Diese Änderungen
hatten Ergänzungen des Vereinszweckes, Bestimmungen über die
Aufbringung der Mittel, die Rechte und Pflichten der Organe sowie die
Auflösung des Vereines zum Inhalt.

Vereinszweck ab 2013

Der Vereinszweck umfasst nunmehr die ideelle und finanzielle Förderung von Schülern im Sinne der Jugendfürsorge, der Schulbildung der
Erziehung und der Berufsausbildung mit besonderem Augenmerk auf
Schülern der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalten. Infolgedessen verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung. Die
Führung, Förderung und Erhaltung des Schülerheimes sowie die Förderung anderer Institutionen ist gemäß den derzeit in Kraft stehenden
Statuten nicht mehr Aufgabe des Vereines.

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Zl. KA-10420/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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