Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf
- S.35
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Zudem geht aus dem Bericht der Kontrollabteilung über „die Prüfung
der Gebarung und Jahresrechnung 1994 der Stadtgemeinde Innsbruck
(Hoheitsverwaltung bzw. Magistratsbereich) Teil B (Subventionsprüfung)“ hervor, dass auch die Subventionen der Jahre 1993 und 1994
einer Prüfung unterzogen worden sind.
4.3 Sondersubventionen – Verwendungszweck
Sondersubventionen für Wie die zuvor getätigten Ausführungen darlegen, war es der KonSanierungsmaßnahmen trollabteilung nur in Einzelfällen (Sondersubvention 2008, 2004, 1976
und 1975) möglich, die Absicht hinsichtlich der Gewährung von Sondersubventionen aufzuzeigen.
Infolgedessen war die Summe der Zuwendungen bzw. Sondersubventionen, die seit der Errichtung des „Technikerwohnheimes“ (Jahr 1964)
und „Technikerzentrums“ (Jahr 1972) für diverse Sanierungsmaßnahmen zweckgebunden gewährt worden sind, nicht zu eruieren.
5 Sonstige Förderung
Sponsoring
Im Zusammenhang mit der gegenständlichen Sonderprüfung hat die
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck die IKB AG um Auskunft gebeten,
ob der Verein Technikerhaus von der Gesellschaft in den Jahren 1962
bis 2010 für bestimmte Aktivitäten (und/oder regelmäßig) finanzielle
Unterstützungen (Zuweisungen, Fördermittel, Sponsorbeiträge etc.)
erhalten hat.
Im Zuge ihres Antwortschreibens vom 04.11.2015 teilte die IKB AG mit,
dass die Buchhaltung der Gesellschaft auf Zahlungen bzw. Buchungsvorgänge hinsichtlich Rechnungen an den in Rede stehenden Verein
untersucht worden sei.
Jedoch wurden weder verbuchte Rechnungen noch getätigte Zahlungen im Zusammenhang mit dem Verein Technikerhaus vorgefunden.
Der untersuchte Zeitraum umfasste die Jahre 1999 bis Oktober 2015.
Für Zeiträume vor dem Jahr 1999 seien keine digital archivierten Daten
vorhanden und könne lt. IKB AG daher keine Auskunft erteilt werden.
6 „Gratisstrombezugsrecht“
Beschluss
Kontrollausschuss
Wie eingangs in diesem Bericht angeführt, hat die Kontrollabteilung
u.a. auch den Auftrag erhalten, die „Frage des Gratisstrombezugsrechtes in Bezug auf das Technikerhaus in Zusammenarbeit mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG zu klären“.
Anfrage an IKB AG
Demzufolge hat die Kontrollabteilung die IKB AG ersucht, durch Übermittlung einer kurzen Sachverhaltsdarstellung bzw. von Nachweisen
einen Überblick über die vor dem Jahr 2010 überlieferten Stromrechnungen an den Verein Technikerhaus (Fischnalerstraße 24, 26 und 28)
zu vermitteln und gegebenenfalls Stromdeputate bzw. geldwerte Vorteile für Hr. Prof. Ing. Helmut Mader zu identifizieren.
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Zl. KA-10420/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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