Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf
- S.36
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Stromabrechnung
Technikerhaus
Im Hinblick auf den Bedarf des Vereines Technikerhaus an elektrischer
Energie wurden von der IKB AG sämtliche Stromabrechnungen die
Jahre 2010 bis 2008 betreffend übermittelt. Den gegenständlichen Kostenaufstellungen zufolge sind dem Verein Technikerhaus jeweils die
gültigen und allgemeinen Produktpreise verrechnet worden.
Darüber hinaus teilte die vorerwähnte Gesellschaft mit, dass von ihr
zudem stichprobenartige Überprüfungen in Bezug auf die Stromabrechnungen der Jahre 2006, 2003 und 1998 durchgeführt worden sind
und diese keine Auffälligkeiten zeigten.
Stromverrechnung mit
Prof. Ing. Helmut Mader
Des Weiteren gab die IKB AG mit Schreiben vom 29.10.2015 bekannt,
dass Hr. Prof. Ing. Helmut Mader im Versorgungsgebiet der IKB AG
(nur) „einen einzigen Stromliefervertrag für die Anlage Fischnalerstraße
24/4, 6020 Innsbruck, per 19.06.1989 abgeschlossen hat.
Aus einer Überprüfung dieser Stromanlage nach ehemaliger Tarifgebarung ist eine Stromheizung im Ausmaß von 19,0 KW bekannt. Anfangs
lag der jährliche Stromverbrauch noch bei rund 24.000 kWh pro Jahr.
In den vergangenen Jahren wurde der Stromverbrauch stetig weniger,
bis hin zur letzten Abrechnung vom Juni 2015, in der 12.460 kWh in
Rechnung gestellt wurden.“
Personaltarif
IKB AG
Ergänzend merkt die Kontrollabteilung an dieser Stelle an, dass auf der
Grundlage eines seinerzeitigen Antrages des Personalausschusses
der (damaligen) Stadtwerke und eines darauf basierenden Beschlusses des StS vom 01.12.1982 Bedienstete der IKB AG, welche vor dem
01.01.1983 ihren Dienst bei den Stadtwerken angetreten haben, einen
verbilligten Stromtarif (Personaltarif) erhalten.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Personaltarif und dem Normaltarif gelangt beim begünstigen Personenkreis als Sachbezug im Sinne
des § 15 EStG zur Versteuerung.
Für Bedienstete (bzw. Pensionisten), die einen Anspruch auf Personaltarif haben, jedoch im Versorgungsgebiet eines anderen Tiroler Energieversorgers wohnhaft sind, wird aufgrund gesonderter Vereinbarungen gegebenenfalls eine entsprechende Ausgleichszahlung an den
jeweiligen Energieversorger geleistet.
Ausgleichszahlungen
TIWAG
Darauf Bezug nehmend wurde bei der IKB AG nachgefragt, ob für den
im Versorgungsgebiet der IKB AG wohnenden Personalstrombezieher
Hr. Prof. Ing. Helmut Mader im Prüfungszeitraum 1964 bis 2010 Ausgleichszahlungen von der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) eingenommen worden sind.
Im Hinblick auf die Dienstnehmereigenschaft des Vereinsvorstandmitgliedes Hr. Prof. Ing. Helmut Mader bei der TIWAG wurde der Kontrollabteilung bekannt gegeben, dass dieser von der IKB AG keine
Strombegünstigungen erhalten hat und auch keine Ausgleichszahlungen von der TIWAG im Sinne eines oben beschriebenen Personaltarifes erfolgten.
Personaltarif
TIWAG
Zudem geht aus den der Kontrollabteilung zur Verfügungen gestellten
Unterlagen hervor, dass Hr. Prof. Ing. Helmut Mader mit dem in Kraft
treten (01.01.2007) des vereinbarten Pensionszuschusses seitens der
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Zl. KA-10420/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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