Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf

- S.38

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(zu Punkt 11.)
Zl. KA-08788/2015
BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG
VON TEILBEREICHEN
DER GEBARUNG UND JAHRESRECHNUNG 2013/2014
DER TIROLER LANDESTHEATER UND ORCHESTER GMBH
INNSBRUCK
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der
Gebarung und Jahresrechnung 2013/2014 der Tiroler Landestheater
und Orchester GmbH Innsbruck eingehend behandelt und erstattet mit
Datum vom 04.05.2016 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 13.04.2016, Zl. KA-08788/2015
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang
Prüfkompetenz

Die Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck ist gemäß § 74 Abs. 2 lit. c
Z 1 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) unter anderem beauftragt, die Gebarung jener Unternehmungen zu prüfen, an denen die Stadtgemeinde Innsbruck „allein oder gemeinsam mit
anderen der Prüfungsbefugnis der Kontrollabteilung unterliegenden
Rechtsträgern und/oder mit anderen Gebietskörperschaften bzw. Gemeindeverbänden mit mindestens 50 % des Kapitals beteiligt ist, oder
die die Stadt allein oder gemeinsam mit anderen derartigen Rechtsträgern betreibt“.

Prüfungsgegenstand

In Wahrnehmung dieses gesetzlichen Auftrages hat die Kontrollabteilung eine stichprobenartige Einschau in Teilbereiche der Gebarung und
Jahresrechnung 2013/2014 (Wirtschaftsjahr 2013/2014) der Tiroler
Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck (im Folgenden auch
kurz TLT genannt) durchgeführt. Die Prüfungsschwerpunkte wurden
dabei auf
• die Erläuterung der Dienstbarkeits- und Nutzungsvereinbarungen für
beanspruchte Liegenschaften,
• die Darstellung von gesellschaftsrechtlichen Aspekten,
• die Finanzierung der Gesellschaft im Wege von so genannten
„Deckungsbeitragszuschüssen zum Betriebsabgang“ durch die Gesellschafter Land Tirol und Stadt Innsbruck,
• die Prüfung der zum Stichtag 31.08.2014 im Rahmen der Bilanzposition „Wertpapiere des Anlagevermögens“ ausgewiesenen Veranlagungen,
• die Prüfung der Bewirtschaftung der bestehenden Bankkonten,
• eine Einsichtnahme in die Umsatzerlöse, insbesondere in die Kartenerlöse, Miet- und Pachterlöse sowie Sponsorenerlöse,
• die Darstellung von Besucher- und Einnahmenstatistiken und prozentuellen Auslastungen in den einzelnen Spielstätten,

Zl. KA-08788/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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