Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf
- S.40
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Gemeinden, die dem Theatererhalterverband österreichischer Bundesländer und Städte als ordentliche Mitglieder angehören (das ist beim
Land Tirol und der Stadt Innsbruck der Fall) erhalten einen jährlichen
Gesamtbetrag im Ausmaß von € 18.713.000,00.
Von Land und Stadt
vereinnahmte
Zweckzuschüsse
Auf das Land Tirol und die Stadt Innsbruck entfällt für den Betrieb des
TLT ein Teilbetrag in Höhe von € 3.499.331,00 bzw. 18,70 % des im
FAG 2008 vorgesehenen Gesamtbetrages. Entsprechend dem Beteiligungsverhältnis teilt sich diese Summe mit einem Betrag von
€ 1.924.632,00 (55 %) für das Land Tirol und einem Betrag von
€ 1.574.699,00 (45 %) für die Stadt Innsbruck auf.
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Keine
Körperschaftsteuer
Als gemeinnützige GmbH ist die TLT gemäß § 5 Z 6 KStG von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit (auch keine Mindestkörperschaftsteuer).
Umsatzsteuer
Betreffend die Umsatzsteuer sieht § 6 Abs. 1 Z 25 UStG eine unechte
Steuerbefreiung (also keine Umsatzsteuerpflicht für Leistungen, im
Gegenzug jedoch auch kein Vorsteuerabzug möglich) für Umsätze der
TLT vor.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, durch eine Optionserklärung von der
unechten Steuerbefreiung zur Steuerpflicht zu optieren. Diese Option
bedeutet in weiterer Folge, dass die Umsätze zwar steuerpflichtig zu
behandeln sind, sich jedoch im Gegenzug die Vorsteuerabzugsmöglichkeit eröffnet. Diese Option wurde von der TLT mit schriftlicher Optionserklärung vom 16.01.2006 ausgeübt.
Gemäß § 10 Abs. 2 Z 8 lit. a) und b) UStG in der zum Prüfungszeitpunkt zuletzt geänderten Fassung BGBl. I Nr. 112/2012 gelangt für
Umsätze der TLT der ermäßigte Steuersatz von 10 % zur Anwendung.
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Gebäudekomplex
Landestheater –
Unentgeltliche
Dienstbarkeit des
Gebrauches zugunsten
der TLT
Im Zuge der Gesellschaftsgründung wurde überlegt, den im Eigentum
der Stadt Innsbruck stehenden Gebäudekomplex mit Theatergebäude,
Probebühnen und weiteren Anlagen in die Gesellschaft einzubringen,
während das Grundstück bei der Stadt belassen werden sollte. Nach
rechtlicher Prüfung wurde hiervon jedoch Abstand genommen und
stattdessen im Gesellschaftsvertrag verschriftlicht, dass der Theatergesellschaft die Liegenschaft samt allen darauf befindlichen Gebäuden
und Anlagen sowie allen Rechten und Lasten durch die Stadt Innsbruck auf Dauer unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Diese Verpflichtung der Liegenschaftseigentümerin zugunsten der Tiroler Landestheater- und Orchester Gesellschaft mbH Innsbruck wurde auch als
„Dienstbarkeit des Gebrauches“ grundbücherlich einverleibt.
Kammerspiele in den
ehemaligen Stadtsälen
Für die Räumlichkeiten der Kammerspiele in den früheren Städtsälen
wurde vereinbart, dass die Stadt Innsbruck diese „nach den bisherigen
Gepflogenheiten“ unentgeltlich der Theatergesellschaft zur Verfügung
stellt. Den rechtlichen Rahmen bot bis zur Schließung und dem Abbruch des Gebäudes ein zwischen der Innsbrucker Immobilien Service
GmbH und der TLT abgeschlossener Mietvertrag.
Zl. KA-08788/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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