Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf
- S.41
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Erhaltung und
Erweiterung der
Gebäudestruktur
Für die Erhaltung und Erweiterung der baulichen Substanz verpflichteten sich die Gesellschafter Land Tirol und Stadt Innsbruck zur Bedeckung des gesamten Betriebsabgangs inkl. Bauinvestitionen (Ausgaben abzgl. Einnahmen) gemäß Aufteilungsschlüssel im Verhältnis
55:45.
Für detaillierte Festlegungen in Bezug auf die Überlassung der Liegenschaft des Landestheaters am Rennweg 2 und den Räumlichkeiten der
Kammerspiele sowie zur etwaigen Ablöse von baulichen Investitionen,
sollte die Liegenschaft wieder in die alleinige Verfügungsbefugnis der
Eigentümerin Stadt Innsbruck zurückfallen, wurde im Gesellschaftsvertrag auf den zwischen Stadt Innsbruck und TLT gesondert abgeschlossenen Dienstbarkeitsvertrag verwiesen.
Dienstbarkeitsvertrag
Landestheater
Die Stadt Innsbruck ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 1193
GB 81113 Innsbruck mit dem Grundstück .782/1. Gemäß dem zum
Prüfungszeitpunkt gültigen Teilungsplan GZ 4889/14 betrug die Grundstücksgröße 8.504 m². Auf diesem befindet sich das Tiroler Landestheater samt Probebühnen, Nebenräumen und weiteren Betriebsanlagen. Mit Dienstbarkeitsvertrag vom 07.12.2005 bzw. 24.01.2006 räumte die Stadt Innsbruck der TLT ab dem 01.09.2005 auf unbestimmte
Dauer die unentgeltliche Dienstbarkeit des Gebrauches an der (oberirdischen) Liegenschaft samt den darauf errichteten Gebäuden und Anlagen zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes ein.
Die TLT stimmte einer bestehenden Dienstbarkeitsvereinbarung für
den Betrieb der unter dem Landestheater situierten Tiefgarage zu.
Die Stadt Innsbruck hat weiterhin das Recht, den Theatervorplatz im
Einvernehmen mit der TLT zu nutzen. Die Erhaltung und Pflege inkl.
des Winterdienstes für die öffentlich zugänglichen Flächen wurde durch
die Stadt Innsbruck übernommen.
Die TLT hat auf eigene Kosten für den Versicherungsschutz gegen
Feuer- und Elementarschäden sowie für eine Betriebshaftpflichtversicherung zu sorgen. Die Einsichtnahme der Kontrollabteilung ergab in
diesem Zusammenhang keinen Anlass für Beanstandungen.
Sämtliche Betriebskosten, öffentliche Abgaben und sonstige Lasten
sind durch die TLT zu tragen. Diese ist auch für den guten und betriebsfähigen Zustand sämtlicher Bauten und Anlagen inklusive Zubehör verantwortlich und hat notwendige Erhaltungs- und Adaptierungsmaßnahmen nach den Vorgaben der Baubehörde und des Denkmalschutzes auf eigene Kosten durchzuführen.
In der Vergangenheit konnte sich die TLT diesbezüglich unentgeltlich
der Dienste und Leistungen der Landesbaudirektion bedienen, welche
u.a. das Projektmanagement für den Umbau des Kassafoyers oder die
Erneuerung der Klimaanlage des Zuschauerhauses übernahmen. Laut
Auskunft des technischen Leiters der TLT musste diese Form der unverbindlichen Zusammenarbeit – die Regelung dürfte gemäß Auskunft
der TLT auf einen Wunsch der Landespolitik im Zuge des Neubaus der
Probebühnen im Jahr 2003 zurückgegangen sein, schriftliche Vereinbarungen lagen keine vor – von Seiten der Baudirektion jedoch beendet werden. Die TLT müsste für die Besorgung notwendiger Erhal-
Zl. KA-08788/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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