Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf
- S.53
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Girokonten war für die Kontrollabteilung ersichtlich, dass die Kontoführung in der Vergangenheit auf Habenbasis erfolgte. Überziehungen
mussten von der TLT nicht beansprucht werden.
Neben einem Wertpapierverrechnungskonto besteht bei der Bank A
weiters ein Sparbuch mit einem Guthaben von € 3.089.782,10 per
31.08.2014. Dieses Sparbuch dient laut Auskunft der Leiterin der
Buchhaltung der Abschöpfung von Liquiditätsspitzen bzw. im Bedarfsfall der Abdeckung von größeren Liquiditätsbedarfen.
Verifizierung der
Verfügungs- und Zeichnungsberechtigungen –
bereits umgesetzte
Empfehlung
Bei der Überprüfung der Verfügungs- und Zeichnungsberechtigungen
im Zusammenhang mit den per 31.08.2014 bestehenden Bankkonten
wurde die Kontrollabteilung darauf aufmerksam, dass bezüglich der
Kontoverbindung zu Bank C der Intendant und die damalige kaufmännische Geschäftsführerin „einzeln“ zeichnungsberechtigt waren. Eine
Rücksprache mit der Leiterin der Buchhaltung ergab, dass es sich dabei wohl um ein Versehen handelte, nachdem bei allen anderen Bankverbindungen die Theaterleitung kollektiv verfügungs- und zeichnungsberechtigt war. Im Zuge der zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung im November 2015 von der TLT aufgrund des ab 01.10.2015 neu
bestellten kaufmännischen Geschäftsführers durchzuführenden Änderungen empfahl die Kontrollabteilung, eine entsprechende Berichtigung
vorzunehmen. Diese empfohlene Korrektur wurde noch während der
laufenden Prüfung der Kontrollabteilung vollzogen.
Ausreichende
Liquidität und
maßgebliche
Liquiditätsreserven
Abschließend hielt die Kontrollabteilung im Hinblick auf die bestehenden Bank- (und Kassa-)guthaben zum Bilanzstichtag 31.08.2014 bzw.
die diesbezügliche Kontogebarung fest, dass die TLT über ausreichende Liquidität bzw. – auch in Verbindung mit den bestehenden Wertpapierveranlagungen – über maßgebliche Liquiditätsreserven verfügt.
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Gemeinnützigkeitsstatus der TLT
Gemäß ihrem Gemeinnützigkeitsstatus iSd §§ 34 ff BAO und den
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages strebt die Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck keinen Gewinn an, sondern
nur einen unter Berücksichtigung der ihr zufließenden Mittel aus Zuschüssen, Subventionen und Sponsorenbeträgen kostendeckenden
Betrieb.
Betriebsleistung im
WJ 2013/2014
Die TLT wies gemäß ihrer ausgewiesenen Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2013/2014 eine Betriebsleistung im Gesamtausmaß von € 24.950.989,92 aus. Die Umsatzerlöse betr ugen
insgesamt € 3.877.047,20 und schlüssel ten sich auf die einzelnen Unterpositionen „Erlöse eigener Ensemble“ (€ 3.113.471,66), „Erlöse
€
Orchester“ (€ 582.315,82), „Erlöse fremder Ensemble“ ( 47.086,49)
und „sonstige Umsatzerlöse“ (€ 134.173,23) auf. Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Prüfungszeitraum € 21.073.942,72. Den
überwiegenden Teil dieser Erträge erhielt die TLT aus Deckungsbeiträgen und Zuschüssen der beiden Gesellschafter Land Tirol und Stadt
Innsbruck. Die Stadt Innsbruck leistete entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis einen Deckungsbeitrag für den Betriebsabgang in Höhe von € 9.258.000,00.
Zl. KA-08788/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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