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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf

- S.73

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Vier anzuwendende
Kollektivverträge;
eine anzuwendende
Dienstordnung

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8 5

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9

Die dienstrechtliche Stellung des Theaterpersonals (Verwaltung, künstlerischer Bereich und Technik) sowie der TLT-eigenen Orchesterbediensteten war zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung durch Kollektivverträge geregelt.
Für die der TLT dienstzugewiesenen städtischen Orchestermitarbeiter
ist die so genannte „Orchesterordnung“ (Vorschrift über das Dienstund Besoldungsrecht der Angehörigen des städt. Orchesters der Landeshauptstadt Innsbruck) anzuwenden.
6-

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( 5,

Bezüge
Verwaltungsmitarbeiter

Die Bezüge der Verwaltungsmitarbeiter (und einzelner Dienstnehmer
der Technik) wurden auf der Grundlage einzelvertraglich getroffener
Vereinbarungen nach Maßgabe der Veränderung des Verbraucherpreisindex 2000 (einzelne auch VPI 2005, 2010) wertangepasst. Für
das Spieljahr 2013/2014 errechnete sich für diese Bediensteten ab
01.01.2014 eine Gehaltsanpassung von 1,70 %; für das Spieljahr
2014/2015 wurden die betroffenen Gehälter ab 01.01.2015 um 1,60 %
angepasst (jeweils VPI 2000). Der Nachvollzug stichprobenhaft ausgewählter Gehaltsanpassungen in diesem Bereich durch die Kontrollabteilung ergab keine Beanstandungen.

Bezüge Technik

Die Bezüge der Bediensteten der Technik wurden (mit Ausnahme jener
Einzelfälle mit VPI-Anpassung) in den Spieljahren 2013/2014 und
2014/2015 kollektivvertraglich in Anlehnung an die Gehaltsabschlüsse
im öffentlichen Dienst valorisiert. Konkret bedeutete das eine Anpassung der Löhne und Gehälter ab 01.03.2014 im Ausmaß von 1,40 %
zuzüglich eines staffelwirksamen Fixbetrages im Ausmaß von € 14,50.
Die Nebengebühren wurden mit einem Wert von 2,02 % wertangepasst. Ab 01.03.2015 erfolgte eine Anpassung der Löhne und Gehälter
(sowie der Nebengebühren) um 1,77 %.

Bezüge
Orchestermitarbeiter

Die Bezüge der Bediensteten des Orchesters (sowohl dienstzugewiesene städt. Dienstnehmer als auch TLT-eigene Dienstnehmer) wurden
mit denselben Werten valorisiert, wie jene im Bereich der Technik.

Bezüge
künstlerisches Personal

Für das dem Kollektivvertrag für Bühnenangehörige unterliegende Personal galten dieselben Wertanpassungsmodalitäten wie bei der Technik bzw. beim Orchester.
Hierbei ist allerdings erwähnenswert, dass bei der TLT lediglich ein
kleiner Teil des künstlerischen Personals der kollektivvertraglichen
(Mindest-)Entlohnung unterliegt (im Wesentlichen Chormitglieder und
Teile des szenischen Dienstes). Mit dem Großteil des künstlerischen
Personals wurden für das Spieljahr 2013/2014 Bühnendienstverträge
mit einer freien Vereinbarung der Gage (mit einer Laufzeit des Spieljahres, also vom 01.09. des Jahres bis 31.08. des Folgejahres) fixiert.

Valorisierungen
Eine stichprobenhafte Verifizierung der von der TLT vollzogenen Gefür die Kontrollabteilung haltsanpassungen zu den Terminen 01.03.2014 und 01.03.2015 durch
nachvollziehbar
die Kontrollabteilung ergab keine Beanstandungen.

Zl. KA-08788/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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