Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf
- S.94
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Die Kontrollabteilung empfahl daher, den Verweis bezüglich der zentralen Beschaffung in der Geschäftseinteilung (MGO – Besonderer Teil)
im Zuge der nächsten Modifizierung der MGO in dieser Hinsicht zu
aktualisieren.
Im Anhörungsverfahren wurde die Anpassung der Geschäftseinteilung
(MGO – Besonderer Teil) zugesichert.
Dienstanweisung
Inventarisierung –
Empfehlung
In einer Zusammenschau der Dienstanweisung des Magistratsdirektors
vom 05.07.1996 (Verfügung über die Inventarisierung von Ge- und
Verbrauchsgütern) und der zur Einschau gültigen MGO stellte die Kontrollabteilung fest, dass in der Dienstanweisung sowohl der Verweis auf
die gültige MGO hinsichtlich der Inventarisierung, als auch der Anschaffungswert (zudem noch in ATS) der zu inventarisierenden Güter
mit der aktuellen MGO nicht korrespondierten.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, die Dienstanweisung aus dem
Jahr 1996 betreffend das Inventarwesen an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen bzw. eine wertmäßige Übereinstimmung mit der MGO
herbeizuführen.
Die zuständige Dienststelle teilte der Kontrollabteilung mit, dass der
Empfehlung nachgekommen wird.
Produkt „Einkauf“ –
Empfehlung
Laut der im Magistrat der Stadt Innsbruck geführten Produktliste war
der Leiter des Referates Einkauf und Allgemeine Servicedienste u.a.
für das Produkt „Einkauf“ zuständig, welches den Einkauf von Büroeinrichtungen, Büromaschinen und Kopiergeräten, sowie von Büromaterial, Fachliteratur, Dienst- und Sicherheitsbekleidung und Reinigungsmaterial für die Reinigung von Schulen und Kindergärten umfasste.
In Bezug auf das Produkt „Einkauf“ und die darin genannte Reinigung
der Schulen und Kindergärten verwies die Kontrollabteilung auf den
Geschäftsbesorgungsvertrag 2013, der zwischen der Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG) und der Stadt Innsbruck abgeschlossen
wurde. In diesem Kontrakt wurde u.a. vereinbart, dass die Reinigung
von sämtlichen öffentlichen Gebäuden (inkl. Schulen, Kindergärten,
Horten), die von der Stadt Innsbruck angemietet (Eigentümerin ist die
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG – IIG & Co KG) werden, der
IISG obliegt.
Die Kontrollabteilung regte folglich an, das Produkt „Einkauf“ zu adaptieren und der tatsächlichen Verwaltungspraxis anzupassen.
Die betroffene Dienststelle informierte die Kontrollabteilung im Zuge
der Stellungnahme darüber, dass die empfohlene Adaptierung vorgenommen wird.
Im Zusammenhang mit der gelebten Praxis wurde vom Referatsleiter
ergänzt, dass fachspezifische Beschaffungsvorgänge, wie z.B. KfzErsatzteile im Fuhrpark, Straßenschilder und Verkehrszeichen im Tiefbau, Ausrüstungsgegenstände und Uniformen bei der Berufsfeuerwehr, Allgemeinen Sicherheit oder im Forstamt, oder auch Einrichtung
von Schulen bei der Schulverwaltung direkt von den Fachdienststellen
bewerkstelligt werden.
Zl. KA-09839/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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