Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_22_05_2014_gsw.pdf
- S.1
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-1-
K u r z p r o t o k o l l
3.
Der jährliche Baurechtszins beträgt
für die Steganlage netto € 8,80/m2
und für den Gastgarten netto
€ 11,30/m2, das sind ausgehend von
einer Grundstücksfläche von ca.
605 m2 für die Steganlage und ca.
440 m2 für den Gastgarten insgesamt
ca. netto € 10.296,--/Jahr.
4.
Die Stadtgemeinde Innsbruck erhebt
gegen die Umwidmung von Teilflächen des Grundstücks 615/1 KG
Eben laut Entwurf des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Eben am
Achensee keine Einwände.
5.
Der mit der Strandhotel Entner e.U.
abgeschlossene Mietvertrag vom
29.03.2012 wird im Rahmen der Errichtung des Baurechtsvertrages im
erforderlichen Umfang abgeändert.
G R - S i t z u n g
2 2 . 0 5 . 2 0 1 4
1.
I-RA 761/2010
Stadt Innsbruck, Verkauf von
Teilflächen aus den städtischen
Grundstücken 1500/5, 1500/8
und 4180/1, alle vorgetragen in
EZ 292, Grundbuch Westendorf
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und
RUDI; 6 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 07.05.2014:
In Abänderung des Beschlusses des Gemeinderates vom 15.12.2011 lehnt die
Stadt Innsbruck den Verkauf von Teilflächen mit gesamt ca. 689 m2 aus den städtischen Grundstücken 1500/5, 1500/8 und
4180/1, alle in EZ 292, Grundbuch Westendorf, an """""" """""""""" ab.
2.
I-RA 93/2014
Umwidmung Sonderfläche Tourismus, Einräumung Baurecht;
Strandhotel Entner e.U., Pertisau, Achensee
3.
I 3025/2014
Novellierung der Nebengebührenverordnung
- Kilometergeld für die dienstliche Nutzung von privaten Fahrrädern
- Treueabgeltung
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, RUDI
und PIRAT; 7 Stimmen):
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 14.05.2014:
Antrag des Stadtsenates vom 14.05.2014:
Der beiliegende Entwurf einer Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck, mit der die Verordnung über die
Nebengebühren der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird,
wird in Bezug auf "Kilometergeld für die
dienstliche Nutzung von privaten Fahrrädern" beschlossen.
1.
2.
Die Stadtgemeinde Innsbruck räumt
der Strandhotel Entner e.U.,
FN 149170v, vertreten durch
Mag.a (FH) Martina Entner, Seepromenade Nrn. 70 - 72, 6213 Pertisau,
auf den neu zu bildenden Teilflächen
des Grundstücks 615/1, vorgetragen
in EZ 1129 KG 87003 Eben, im Ausmaß von ca. 605 m2 für die Steganlage sowie im Ausmaß von ca. 440 m2
für den Gastgarten ein Baurecht ein.
Zu diesem Zweck wird das Grundstück 615/1 KG Eben geteilt und werden die vertragsgegenständlichen
Grundstücke neu gebildet.
Die Laufzeit des Baurechtes beträgt
60 Jahre.
GR-Sitzung 22.05.2014
Mehrheitsbeschluss (gegen PIRAT;
1 Stimme):
Antrag des Stadtsenates vom 14.05.2014:
Der beiliegende Entwurf einer Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck, mit der die Verordnung über die
Nebengebühren der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird,
wird in Bezug auf" Treueabgeltung" beschlossen.