Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_22_05_2014_gsw.pdf
- S.5
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11.5
Bereich "Private Kinderbetreuungseinrichtungen" - Betriebsbeiträge
Beschluss (bei Stimmenthaltung
GRin Dr.in Pokorny-Reitter; 1 Stimme,
einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Bildung und
Gesellschaft vom 19.03.2014:
Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Bildung und Gesellschaft für den Bereich "Private Kinderbetreuungseinrichtungen" - Betriebsbeiträge wird gemäß Beilage genehmigt.
11.6
Bereich "Private Kinderbetreuungseinrichtungen" - Investitionsbeiträge
Beschluss (einstimmig):
Anträge des Ausschusses für Bildung und
Gesellschaft vom 29.04.2014:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Bildung und Gesellschaft für den Bereich "Private Kinderbetreuungseinrichtungen" - Investitionsbeiträge werden gemäß
Beilage genehmigt.
11.7
Bereich "Kinder- und Jugendförderung"
11.7.3 Verein Mental Excellence - Gesünder Leben, Jahressubvention
Beschluss (bei Stimmenthaltung ÖVP;
8 Stimmen, einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Bildung und
Gesellschaft vom 29.04.2014:
Dem Verein Mental Excellence - Gesünder
Leben wird eine Jahressubvention in der
Höhe von € 5.000,-- genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Anträge des Ausschusses für Bildung und
Gesellschaft vom 29.04.2014:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Bildung und Gesellschaft für den Bereich "Kinder- und Jugendförderung" werden gemäß Beilage genehmigt.
GR-Sitzung 22.05.2014
12.
Subventionsanträge des Kulturausschusses, Bereich "Kultur"
12.5
Verband Neuarzl/Olympisches
Dorf
Beschluss (bei Stimmenthaltung Bgm.Stellv. Kaufmann; 1 Stimme, einstimmig)
Der Antrag des Kulturausschusses vom
29.04.2014:
Dem Verband Neuarzl/Olympisches Dorf
wird für Miete und Betriebskosten 2014
eine Förderung von € 44.648,85 genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Anträge des Kulturausschusses vom
29.04.2014:
Die Subventionsansuchen des Kulturausschusses werden unter Berücksichtigung
vorstehender Abstimmungen gemäß Beilage genehmigt.
13.
III 5103/2014
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F45, Arzl, Bereich
nördlich ÖBB-Bahnlinie, westlich
Kreuzgasse (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. AL F43 und Nr. AL - F36), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2011
Beschluss (bei Stimmenthaltung GR Buchacher; 1 Stimme, einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.05.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F45, Arzl, Bereich nördlich ÖBB-Bahnlinie, westlich
Kreuzgasse (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F43 und Nr. AL F36), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2011,
wird beschlossen.