Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_22_05_2014_gsw.pdf

- S.7

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Ausgaben dieses Jahres – 2014
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-7-

16.

III 2197/2014
Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. DH - B8,
Dreiheiligen, Weinhartstraße Nr.
4 - Ferrarischule (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. DH - B5
und Nr. DH - B5/2), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011

Beschluss (einstimmig):

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
18.

Einbringung und Behandlung
von dringenden Anträgen

18.1

I-OEF 56/2014
Enquete und Sondersitzung des
Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck hinsichtlich einer medizinisch indizierten
Abgabe von staatlich geprüften
Drogen (GR Ofer)

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.05.2014:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. DH - B8, Dreiheiligen,
Weinhartstraße Nr. 4 - Ferrarischule (als
Änderung der Bebauungspläne Nr. DH B5 und Nr. DH - B5/2), wird gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011 beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
17.

III 6340/2014
Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. HA - B24,
Höttinger Au, Bereich Fürstenweg Nr. 51 und Nr. 51a sowie
Ampfererstraße Nr. 18 (als Änderung des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HA - B15 und des
Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HA - B15/1), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011, 3. Entwurf

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.05.2014:
Der Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. HA - B24, Höttinger Au,
Bereich Fürstenweg Nr. 51 und Nr. 51a
sowie Ampfererstraße Nr. 18 (als Änderung des Allgemeinen Bebauungsplanes
Nr. HA - B15 und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B15/1), wird gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011,
3. Entwurf, beschlossen.

GR-Sitzung 22.05.2014

Der Gemeinderat möge beschließen:
Es soll eine Enquete und eine Sondergemeinderatssitzung stattfinden, hinsichtlich
einer medizinisch/wissenschaftlich indizierten Abgabe von staatlich geprüften
Drogen, in speziellen Shops oder Apotheken der Stadt Innsbruck.
Ofer, eigenhändig
Mehrheitsbeschluss (gegen FI, ÖVP - bei
Abwesenheit von GR Appler, RUDI, FPÖ,
GRin Moser, Tiroler Seniorenbund und
PIRAT; 25 Stimmen):
Dem von GR Ofer eingebrachten dringenden Antrag wird die Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb der Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung
zugeführt wird.
18.2

I-OEF 57/2014
Parkraumbewirtschaftung im
Bereich der Innenstadt, Aussetzen (GR Mag. Abwerzger)

Der Gemeinderat möge beschließen:
Im Hinblick auf die derzeit nicht vorhandene technische Infrastruktur für einen funktionierenden Einsatz von Parkzeitgeräten
bzw. Mobiltelefonparken im Zuge der
Parkraumbewirtschaftung wird die per
05.05.2014 erfolgte Änderung der Parkraumbewirtschaftung im Innenstadtbereich
rückgängig gemacht und die weitere Implementierung des "Parkraumkonzeptes
neu" auf unbestimmte Zeit verschoben.