Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_22_05_2014_gsw.pdf
- S.19
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Die Ordnungsmäßigkeit der Kassengebarung hat die Kontrollabteilung
im Zuge von unvermuteten Revisionen überprüft.
Dabei wurde bei der im Sekretariat geführten Handkassa ein Fehlbetrag in Höhe von € 28,53 festgestellt, während die Portokassa einen
Überling in Höhe von € 9,95 aufwies. Bei der ebenfalls überprüften
Hauptkassa stimmte der Ist-Stand mit dem Soll-Stand überein.
Belegprüfung
Eine ergänzende stichprobenhafte Abstimmung der Kassenbelege mit
den Kassenbucheintragungen sowie eine Prüfung der Belegsammlung
führte zu mehreren Feststellungen und Empfehlungen, die der Buchhalterin des Vereines im Zuge der Prüfung zur Kenntnis gebracht worden sind.
Versicherungsschutz
Die Kasseninhalte sind im Rahmen einer Gewerbe-Bündelversicherung
(Soll & Haben Versicherung) gegen Einbruch versichert, darüber hinaus bestand auch eine Kassenbotenberaubungsversicherung.
Im Zuge der Einschau in das Kassenwesen hat die Kontrollabteilung
festgestellt, dass entgegen dem in der Versicherungspolizze angeführten Kassenbehältnis „Burgwächter Juwel, Sicherheitsgrad III c“ (mittlerer Sicherheitsgrad) zur Aufbewahrung der Hauptkassa ein Standtresor
der Marke „Egger Brillant“ in Verwendung steht. Wenn auch die Sicherheitsklasse dieses Tresors dem in der Polizze angeführten Erfordernis (Sicherheitsklasse III c) entspricht, wurde eine Änderung der
Versicherungspolizze dahingehend angeregt, dass eine detaillierte Bezeichnung der Tresortype nicht mehr vorgesehen wird.
Weiters wurde festgestellt, dass die Hand- und Portokassa nicht im
Tresor, sondern in einer absperrbaren Metallkassette in den Büromöbeln (Schreibtisch) der Sekretariatsräumlichkeiten in der Weiherburg
verwahrt wird.
Diesbezüglich hat die Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass
Geldwerte unter einfachem Verschluss derzeit versicherungsmäßig
nicht gedeckt sind. Es wurde deshalb empfohlen, für eine versicherungsmäßig gedeckte Aufbewahrung der Geldwerte Sorge zu tragen.
Wie der Alpenzoo dazu in seiner Stellungnahme mitteilte, wurde mit
dem Versicherungsbetreuer bereits Kontakt aufgenommen.
Bankguthaben
Die Bankguthaben des Alpenzoos wurden zum Bilanzstichtag
31.12.2012 mit € 321.999,69 im Rechnungsabschluss beziffert und
resultierten aus den Guthabenständen des Giro- und Wertpapierkontos
sowie aus dem auf einem Sparbuch veranlagten Resterlös aus dem
Verkauf der Liegenschaft Schwetz.
Der Nachweis der Richtigkeit der zum 31.12.2012 bilanzierten Bankguthaben wurde durch die Vorlage der entsprechenden Kontoauszüge
sowie einer Kopie des Sparbuches erbracht. Eine ergänzende Prüfung
der Guthaben durch eine Abstimmung der Kontostände zum Zeitpunkt
der Prüfung mit den in der Buchhaltung ausgewiesenen Salden hat
keine Beanstandung ergeben.
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Zl. KA-00396/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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