Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_22_05_2014_gsw.pdf

- S.27

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Mieteinnahmen
Garconniere

Die im Wege einer Schenkung ins Eigentum des Alpenzoos gelangte
Garconniere hat der Verein seit 2008 an eine Mitarbeiterin vermietet.
Das ursprünglich auf drei Jahre befristete Mietverhältnis ist in der Zwischenzeit um drei Jahre verlängert worden. In Bezug auf den auf Basis
des VPI (2005) wertgesicherten Hauptmietzins hat die Kontrollabteilung
festgestellt, dass der vereinbarte Schwellenwert im September 2013
überschritten worden ist, die Indexerhöhung zum Prüfungszeitpunkt
(Dezember 2013) jedoch noch nicht geltend gemacht worden war. Die
Kontrollabteilung empfahl, die vertraglich vorgesehene Wertanpassung
vorzunehmen.
Im Anhörungsverfahren berichtete der Alpenzoo, dass der Mietzins
wertangepasst neu berechnet und der Mieterin rückwirkend in Rechnung gestellt worden sei.

Kaution

Zur Sicherstellung der Bezahlung allfälliger Rückstände an Miete sowie
Betriebs- und Heizkosten ist vertraglich die Hinterlegung einer Kaution
in Höhe von € 1.000,00 vorgesehen. Sie sollte in bar erlegt und vom
Vermieter zinsbringend auf einem Sparbuch als Kautionssparbuch angelegt werden.
Bezüglich der Existenz des in Rede stehenden Sparbuches konnte
allerdings nur ein Schreiben der mit der seinerzeitigen Mietvertragserstellung beauftragt gewesenen Rechtsvertretung an den Geschäftsführer des Alpenzoos vorgelegt werden, aus dem die Aufforderung zur
Kautionserlegung durch die Mieterin hervorgeht.
Ob die Kaution schlussendlich tatsächlich geleistet worden ist, war den
Vertragsparteien nicht mehr erinnerlich. Die betroffene Dienstnehmerin
ist zwar noch im Besitz eines Kontoauszuges, mit dem die Behebung
des Kautionsbetrages von ihrem Bankkonto dokumentiert wird, kann
jedoch keinen entsprechenden Einzahlungsbeleg vorweisen. Die Kontrollabteilung empfahl, die gegenständliche Angelegenheit einer für
beide Seiten zufriedenstellenden Lösung zuzuführen.

Mieterlöse
Tierarztpraxis

Im Rahmen des Bauprojektes „Terrasse neu“ wurde in den Räumlichkeiten des anstelle der bisherigen Stützmauer in den Hang hinein gebauten Gebäudes auch eine Veterinärpraxis untergebracht, welche
beginnend mit 01.03.2012 an einen Tierarzt vermietet worden sind.
Anlehnend an den Immobilien-Preisspiegel des Fachverbandes der
Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Österreichs wurde ein monatlicher Nettomietzins von € 1.100,00 sowie ein
monatliches Betriebskostenakonto in Höhe von € 120,00 netto vereinbart. Mit gleichem Wirksamkeitsbeginn ist im Gegenzug mit dem Mieter
der tierärztlichen Praxis ein Betreuungs- und Kooperationsvertrag betreffend die tierärztliche Betreuung des Tierbestandes im Alpenzoo und
den im Zoo abgegebenen Fundtieren sowie für die Beratung und Betreuung des Alpenzoos in allen veterinärmedizinischen Belangen abgeschlossen worden. Hierfür wurde ein Pauschalhonorar von
€ 1.100,00 netto vereinbart, wobei dieser Betrag einen Zeitaufwand
von maximal 30 Stunden pro Monat abgelten soll. Darüber hinausgehende Leistungen werden nach der von der österreichischen Tierärztekammer erstellten Honorarordnung vergütet.

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Zl. KA-00396/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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