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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_24.05.2017.pdf

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-1-

K u r z p r o t o k o l l

1.3

G R - S i t z u n g
2 4 . 0 5 . 2 0 1 7

1.

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

1.1

IV 2570/2017
Förderung in der Schutzzone 3 Villensaggen

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 10.05.2017:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck
"""""""""""""""""""""" für den Fenstertausch
im 2. Obergeschoß des Gebäudes """""
"""""""""""""""""""""""""""""""""" einen nicht
rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 15.450,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
1.2

IV 5879/2017
Förderung in der Schutzzone 2 Mariahilf - Hötting - St. Nikolaus

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 16.05.2017:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der
IMMO-NA GmbH für die Dachsanierung
und den Dachausbau des Gebäudes Höttinger Gasse 18 einen nicht rückzahlbaren
Baukostenzuschuss in Höhe von
€ 15.730,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.

IV 5880/2017
Förderung in der Schutzzone 1 Altstadt-Innenstadt

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 16.05.2017:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde dem ServitenConvent zum heiligen Josef für die Fassadenrestaurierung des Gebäudes MariaTheresien-Straße 42a einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe
von € 25.760,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
1.4

IV 6241/2017
Förderung in der Schutzzone 2 Mariahilf - Hötting - St. Nikolaus

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 16.05.2017:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck
"""""""""""""""""""""""" für die Fenstererneuerung des Gebäudes """"""""""""""""" einen
nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in
Höhe von € 19.510,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
2.

V-KU 4989/2017
500. Todesjahr Kaiser Maximilian I., Programmplanung, Kostenschätzung, Kooperationsund Finanzierungsvereinbarung

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 23.05.2017:
Die beiliegende Übersicht über das geplante Bildungs-, Kultur- und Veranstaltungsprogramm zum Gedenken an das
500. Todesjahr Kaiser Maximilian I. sowie
die Kostenschätzung samt Aufteilungsschlüssel zwischen den Finanzierungs-

GR-Sitzung 24.05.2017