Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll-18.06.2015.pdf

- S.7

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 06-Kurzprotokoll-18.06.2015.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2015
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
-7-

-

Darüber hinaus sind generell alle medizinisch empfohlenen oder als zwingend notwendig eingestuften Maßnahmen uneingeschränkt und vorbehaltslos unverzüglich umzusetzen.

Als wesentliche Sofortmaßnahme hat die
Stadt Innsbruck zu trachten, dass die bereits kontaminierten Matratzen der letzten
Betreuungsmaßnahmen (u. a. in den städtischen Häusern in Westendorf, dem Ferienlager Wildmoos und dem Haus der Kinderfreunde auf der Hungerburg) ordnungsgemäß durch Verbrennen entsorgt
werden, sodass jegliche Ansteckungsgefahr für Menschen durch Krankheitserreger jeglicher Art möglichst gering gehalten
wird.
Über alle Maßnahmen und über den aktuellen Umsetzungsstand ist der Zentralpersonalvertretung I (ZPV I) des Stadtmagistrates Innsbruck - aufgrund des notwendigen Gesundheitsschutzes der Belegschaft - sowie den Mitgliedern des Stadtsenates mindestens jeden dritten Werktag
zu berichten.
Außerdem sind die ZPV I des Stadtmagistrates Innsbruck und die Mitglieder des
Stadtsenates über jeglichen Einsatz von
MitarbeiterInnen im Zusammenhang mit
der Flüchtlingsproblematik unverzüglich zu
unterrichten.
Darüber hinaus sind von der Stadt Innsbruck ebenfalls sämtliche notwendigen
Maßnahmen umzusetzen, um den Gesundheitsschutz aller Innsbrucker BürgerInnen zu gewährleisten.
Die Bedeckung erfolgt über das laufende
Budget. Jedenfalls hat die Stadt Innsbruck
zur Erfüllung dieser Aufgabe entsprechende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen,
und falls absolut keine andere Bedeckungsmöglichkeit besteht, auch ein
Kommunaldarlehen aufzunehmen.
Hitzl, Appler, Gruber, Nowara, DIin Sprenger, MMag.a Traweger-Ravanelli, und
Wanker, alle eigenhändig

GR-Sitzung 18.06.2015

Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP, RUDI,
FPÖ, PIRAT, Tiroler Seniorenbund und
GRin Moser, 17 Stimmen):
Dem von GR Hitzl und MitunterzeichnerInnen eingebrachten dringenden Antrag
gemäß § 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung
des Gemeinderates (GOGR) wird die
Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb der
Antrag der geschäftsordnungsmäßigen
Behandlung zugeführt wird.