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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll-18.06.2015.pdf

- S.8

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(zu Punkt 2.)

Anlage 2

Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom .. . ,
mit der die Spielplatzordnung geändert wird
(Beschluss des Gemeinderates vom ... )

Art, I
Die Spielplatzordnung (Gemeinderatsbeschluss vom 21 .11.1973 in der Fassung des
Beschlusses vom 16.07.1992, 29.03.2001 , 18.06.2009 und vom 14.04.2011 wird wie folgt
geändert:

1)

Die Promulgationsklausel hat zu lauten:
"Gemäß § 19 Abs. 1 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, LGBI. Nr. 53,
zuletzt geändert durch das Gesetz LGBI. Nr. 76/2014 sowie gemäß § 6a Abs. 2 des LandesPolizeigesetzes, LGBI. Nr. 60/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBI. 1/2014, wird
zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf öffentlichen Spielplätzen verordnet: "

2)

§ 2 Abs. 4 hat zu lauten:
"Ballspielanlagen und Skateanlagen dürfen grundsätzlich von jedermann benützt werden .
Entsprechend gekennzeichnete Ballspielanlagen und Sportanlagen können Personen bis
zum 18. Lebensjahr vorbehalten werden .

3)

§ 8 hat zu lauten:
"Rauchverbot
Rauchen ist auf allen Spielplätzen verboten ."

4)

Die bisherigen §§ 8, 9 und 10 erhalten die Bezeichnung 9, 10 und 11 .

5)

Im bisherigen § 9 erster Satz wird das Zitat "LGBI. Nr. 60/1976, idF LGBI. Nr. 56/2007" durch
das Zitat "LGBI. Nr. 60/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBI. Nr. 1/2014" ersetzt.

6)

Im bisherigen § 9 zweiter Satz werden das Zitat "LGBI. Nr. 53/1975, idF LGBI. Nr. 89/2006"
durch das Zitat "LGBI. Nr. 53/1975, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBI. Nr. 76/2014"
und der Betrag"€ 1.453,--" durch den Betrag ,,€ 2.000,--" ersetzt.

Art. 11
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Für den Gemeinderat:

Die Bürgermeisterin e.h.