Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll-18.06.2015.pdf

- S.28

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Anlage Azur Abfallgebührenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck 2015
(Gebührensätze gemäß § 11)

Die Abfallgebührensätze werden ab dem 1.1 .2015 wie folgt festgesetzt:

Grundgebühr pro
Wohnraum- und
Nutzflächeneinheit, je
Woche
Weitere Gebühr, je Liter
(Einheitssatzl
Restmüllsack (60 I/je
Abfuhr) im Sinne des § 6
Abs.1

2014 [EURj

2015 [EURj

0,2050

0,2150

4,88%

0,0313

0,0328

4,79%

2,80

2,95

5,36%

Zu diesem Tarif tritt die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß.

(Beschluss des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 02.12.2014)