Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf

- S.9

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- 235 -

Ergänzenden Bebauungsplan ausführlich
behandelt und im Bauausschuss beraten.
Hinsichtlich des Allgemeinen Bebauungsplanes hat sich mit einer Ausnahme kein
Anlass zur Änderung ergeben. Lediglich
im Bereich Karl-Innerebner-Straße, östlich
der Mittenwaldbahn werden geringfügige
Adaptierungen des Straßenverlaufes
vorgenommen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig,
die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HW - B5,
Hötting - West, Bereich des gewidmeten
Baulandes nördlich der Hangstufe am
Lohbach, zwischen Lahntalweg im Westen
und Höttinger Rain im Osten, mit Ausnahme des Bereiches unterhalb von St. Georg
(teilweise als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66/be, Zeichn. Nr. 3641),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006, 2. Entwurf, zu beschließen.
Dipl.-Arch.in Schmeissner-Schmid:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass eine
Reihe von Tagesordnungspunkten diesen
Bereich in Hötting - West betreffen. Das
sind die Punkte 8 a), b), c), d), e), k), l)
und m).
Es geht hier um den Bereich in Hötting West oberhalb der Hangkante zwischen
der Hangkante im Süden und dem
Baulandrand im Norden. Einmal zwischen
der Karl-Innerebner-Straße/Lahntalweg im
Westen und dem Bereich Schneeburggasse - Großer Gott im Osten.
Dieser Bereich ist bereits seit den 50eroder 60er-Jahren als Bauland gewidmet
und wird seither nach und nach bebaut. In
den 50er- und 60er-Jahren des letzten
Jahrhunderts wurde ein Bebauungsplan
erstellt, der als Haupterschließung die
Karl-Innerebner-Straße als Verbindung
zwischen der Tschiggfreystraße und dem
Großen Gott vorgesehen war. Diese
Straße wurde jedoch nie realisiert, ist aber
in den letzten Jahrzehnten sehr stark
diskutiert worden.
Bereits Ende der 90er-Jahre gab es
Beschlüsse darüber, dass diese Straße
als für den allgemeinen Verkehr befahrbare Straße bis zum Großen Gott nicht
durchgeführt werden, sondern als Stich
enden soll. Grundsätzlich war damals die
GR-Sitzung 25.3.2010

Thematik des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) noch nicht
ausreichend berücksichtigt.
In all diesen Jahrzehnten der Diskussion
war es nicht möglich, einen neuen
Bebauungsplan zu beschließen.
Entsprechend der Baulandwidmung ist im
Laufe der Jahre, auch entsprechend der
Zielsetzungen des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG), doch verdichtet gebaut
worden, ohne, dass eine ausreichend
ausgebaute Verkehrsinfrastruktur
vorgelegen ist.
Mittlerweile sind auch die früheren
Bebauungspläne außer Kraft getreten,
sodass es dringend erforderlich ist, neue
Bebauungspläne zu erlassen. Dies, um
einerseits Bauvorhaben zu ermöglichen,
welche größer als fünf Wohneinheiten sind
und andererseits, um klare
nachvollziehbare Bebauungsregeln
festzulegen, damit auch die
Rechtssicherheit und Transparenz für alle
Betroffenen gegeben ist.
Grundlage für die Neubearbeitung des
Bebauungsplanes ist natürlich zuerst ein
Erschließungskonzept, das auf den
Zielsetzungen der Siedlungsentwicklung
aufbaut. Für dieses Erschließungskonzept,
welches im Bebauungsplan gesichert
werden muss, hat sich die Mag.-Abt. III,
Verkehrsplanung, intensiv mit der Frage
der Eschließung durch den motorisierten
Individualverkehr (MIV) und den
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
befasst.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass im
Bebauungsplan notwendige Straßenausbauten, Verkehrswegeausbauten oder
Ausbauten von Fuß- und Radwegen über
Straßenfluchtlinien gesichert werden
müssen; unabhängig davon, ob die
Baumaßnahmen unmittelbar bevorstehen
oder erst in Jahrzehnten notwendig sind.
Es geht aber darum, dass diese
Straßenfluchtlinien dann die
entsprechenden Flächen von einer
Bebauung freihalten.
Um dieses Erschließungskonzept zu
verstehen, würde ich Dipl.-Ing. Dr. Fischer
bitten, diese Überlegungen darzulegen.
(Beifall von allen Seiten)