Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf

- S.17

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10.

III 3676/2010

Beschluss (einstimmig):

Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖ - B1/5,
Hötting, Bereich zwischen Höhenstraße, Probstenhofweg,
Gp. 285/3 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HÖ - B1
{2. Entwurf}, Zeichn. Nr. 3669),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006

Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B13/1,
Höttinger Au, Bereich nördlich des
Gießenbaches und südlich der Kranebitter
Allee von Hnr. 15 bis Hnr. 79, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006, 2. Entwurf, wird
beschlossen.

GR Haller: Der Bauausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖ - B1/5,
Hötting, Bereich zwischen Höhenstraße,
Probstenhofweg, Gp. 285/3 (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. HÖ - B1
{2. Entwurf}, Zeichn. Nr. 3669), gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.

11.

III 13688/2009
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B13/1,
Höttinger Au, Bereich nördlich
des Gießenbaches und südlich
der Kranebitter Allee von Hnr. 15
bis Hnr. 79, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, 2. Entwurf

GR Haller: Während der gesetzlichen
Frist sind zum Entwurf neun Stellungnahmen eingegangen. Alle Stellungnahmen
liegen dem Akt im Original bzw. Kopie bei.
Inhaltlich beziehen sich die Stellungnahmen überwiegend auf Festlegungen zu
Gebäudehöhen und Lage einiger Baukörper.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten, wobei festgestellt
werden kann, dass die eingebrachten
Einwände in einem zweiten Entwurf
größtenteils berücksichtigt werden
können.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:

Die Auflagefrist wird gemäß § 65 Abs. 3
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) auf
zwei Wochen herabgesetzt.
GR Mag. Fritz: Auch dieser Bebauungsplan war nicht unkompliziert bis wir zu
einem zweiten Entwurf gekommen sind.
Es waren hier widerstreitende Interessen
vorhanden. Einerseits ist es um den
Ortsbildschutz gegangen. Es handelt sich
um eine alte Selbstversorgersiedlung, die
durch Kleinteiligkeit, große Gartenflächen
usw. gekennzeichnet ist. Einerseits wollte
das die Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
unbedingt erhalten, auch mit dem von ihr
in Auftrag gegebenen Masterplan, der
aufspüren sollte, wo es Verdichtungs- und
Ausbaumöglichkeiten gibt.
Andererseits benötigen BewohnerInnen,
wenn sie energieeffizient ausbauen
wollen, eine bestimmte Höhe, da sie mit
dem Obergeschoss inklusive Decken im
Rahmen des Erlaubten nicht viel anfangen
können. Oder man kann nicht wirtschaftlich ausbauen, wenn es bestimmte
Bebauungsregeln, wie sie im ersten
Entwurf vorgesehen waren, gibt.
Im Zuge einer sehr intensiven Diskussion
zwischen den Betroffenen und der Mag.Abt. III, Stadtplanung, wurden jetzt
Lösungen gefunden, wo man den Ortsbildschutz und die legitimen Interessen
eines umweltschonenden, energieeffizienten aber wirtschaftlichen Ausbaus für die
HausbesitzerInnen unter einen Hut bringt.
Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, ist zwei
Tage der Ortsbevölkerung zu Gesprächen
zur Verfügung gestanden. Im Zuge dieser
Gespräche - wenn auch nicht in Form von
direkten Einsprüchen - hat die Mag.Abt. III, Stadtplanung, so viel über den
Stadtteil Arzl gelernt, dass sie von sich
aus am ersten Entwurf noch bestimmte
Änderungen vorgenommen hat.
Das ist für mich ein Beweis dafür, dass
BürgerInnen-Beteiligung nicht nur lästig

GR-Sitzung 25.3.2010