Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf

- S.20

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 06-Maerz.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2010
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 246 -

Höttinger Rain im Osten und der Hangstufe Hötting - West im Süden (als teilweise
oder gänzliche Änderung der Teilflächenwidmungspläne Nr. HW - F1, Zeichn.
Nr. 2645; Nr. HW - F9, Zeichn. Nr. 2984;
Nr. HW - F16, Zeichn. Nr. 3393; Nr. HW F22, Zeichn. Nr. 3615; Nr. HW - F23,
Zeichn. Nr. 3640; Nr. HW - F25,
Zeichn. Nr. 3770), gemäß § 36 Abs. 1 und
2 sowie § 107 Abs. 3 TROG 2006, jedoch
verkleinert um die Grundparzellen 1232
und 1140 im Bereich Höttinger Rain und
die Grundparzellen 939/1, 940, 921/3 und
921/1 im Bereich Berchtoldshofweg sowie
den bereits rechtskräftigen Teilbereich
Grauer-Stein-Weg 9, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen
außer Kraft.

15.

III 3668/2010
Erlassung einer Bausperre im
Bereich des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HW - B5/1, Hötting - West,
Bereich des gewidmeten Baulandes nördlich der Hangstufe
am Lohbach, zwischen Lahntalweg im Westen und Höttinger
Rain im Osten, mit Ausnahme
des Bereiches unterhalb von
St. Georg, gemäß § 69 Abs. 1
TROG 2006

GR Haller: Der Bauausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Die Erlassung einer Bausperre im Bereich
des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW - B5/1, Hötting - West,
Bereich des gewidmeten Baulandes
nördlich der Hangstufe am Lohbach,
zwischen Lahntalweg im Westen und
Höttinger Rain im Osten, mit Ausnahme
des Bereiches unterhalb von St. Georg,
gemäß § 69 Abs. 1 TROG 2006, wird
beschlossen.

16.

Erlassung einer Bausperre im
Bereich des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HW - B6/1, Hötting - West,
Bereich des gewidmeten Baulandes zwischen Höttinger Rain,
Schneeburggasse, Speckweg,
Vogelweiderstraße, GrauerStein-Weg und Knappenweg,
gemäß § 69 Abs. 1 TROG 2006
GR Haller: Der Bauausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Die Erlassung einer Bausperre im Bereich
des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW - B6/1, Hötting - West,
Bereich des gewidmeten Baulandes
zwischen Höttinger Rain, Schneeburggasse, Speckweg, Vogelweiderstraße,
Grauer-Stein-Weg und Knappenweg,
gemäß § 69 Abs. 1 TROG 2006, wird
beschlossen.

17.

Anträge des Stadtteilausschusses Arzl vom 9.3.2010, Vorlage
gemäß § 13 der Geschäftsordnung des Stadtteilausschusses

17.1

I-OEF 46/2010
Leistbares Wohnen für ArzlerInnen, Bau eines Altersheimes und
Schaffung von Betreutem Wohnen in Arzl

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtteilausschusses Arzl vom
9.3.2010:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin möge sich als
Eigentümervertreterin dafür einsetzen,
dass die Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG) und die anderen gemeinnützigen Wohnbauträger Möglichkeiten
entwickeln, wie eine Abwanderung von
ArzlerInnen hintan gehalten wird, indem in
ihrem Stadtteil
1.

GR-Sitzung 25.3.2010

III 3669/2010

vermehrt leistbares Wohnen ermöglicht und